Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/031: Unterschied zwischen den Versionen

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es könne befehlen, wer da wolle. Ich habe bis auf die Zeit der
es könne befehlen, wer da wolle. Ich habe bis auf die Zeit der
Zerstörung (von Gotttsau) an meiner Besoldung nicht weniger als
Zerstörung (von Gotttsau) an meiner Besoldung nicht weniger als
30 Gulden ausstehen. Der Bachvogel (Wiesenaufseher) von Blankenloch  
30 Gulden ausstehen. Der Bachvogel (Wiesenaufseher) von Blankenloch
hat mir angezeigt, daß die dortigen Untertanen sowenig als
hat mir angezeigt, daß die dortigen Untertanen sowenig als
andere vom Abmähen und Dörren des in Stutensee vorhandenen
andere vom Abmähen und Dörren des in Stutensee vorhandenen
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Gemeinde Zeugnis gebe. Aber weil er vor zwei Jahren etwas von
Gemeinde Zeugnis gebe. Aber weil er vor zwei Jahren etwas von
den Gütern zu Rippur zu verkaufen genötigt worden war, die jährlich
den Gütern zu Rippur zu verkaufen genötigt worden war, die jährlich
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vier Malter Korngülten ertragen, so bittet er diese, die schon im
zweiten Jahr fällig seien, ihm zu erlassen. Dies wurde ihm von
zweiten Jahr fällig seien, ihm zu erlassen. Dies wurde ihm von
dem Schultheißen in einem Bericht bestätigt: »Auf dem Bachmann-
dem Schultheißen in einem Bericht bestätigt: „Auf dem Bachmannschen
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Gut stehen seit 1688 jährlich vier Malter vier Simri und
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Meßle Korn und 1 fl. 48 Kreuzer 2¾ ₰ in Geld, tut bis und
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mit 1695 in sieben Jahren 31 Malter vier Simri drei Meßle Gült
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und 11 fl. 47 Kreuzer Geld. Das Gut ist aber lange wüst gelegen
und dann an Pfarrer Obermiiller um 125 fl. im Jahre 1695 verkauft
und dann an Pfarrer Obermüller um 125 fl. im Jahre 1695 verkauft
worden« Pfarrer Obermöller hat aber, weil er nicht gleich befuhrt
worden. Pfarrer Obermöller hat aber, weil er nicht gleich befuhrt
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gewesen, es nur in schlechten Bau gebracht und nur wenig Nutzen
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so daß er bei nassem Wetter nicht trocken auf der Kanzel
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stehen könne und alles faule. Dazu seien die mit Brettern zugeschlagenen
geschlagenen Fenster eine ziemliche Finsternis, dies sei dem Gottes-
Fenster eine ziemliche Finsternis, dies sei dem Gottesdienst
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nicht wenig hinderlich, daher wären etliche Glasfenster sehr
notwendig. Das Coral (Orgel) stehe hinten in der Kapelle und es
notwendig. Das Coral (Orgel) stehe hinten in der Kapelle und es
sei ein übler Gesang wegen ungleicher Zusammenstimmung. Auch sei
sei ein übler Gesang wegen ungleicher Zusammenstimmung. Auch sei
die Kirche an Festtagen viel zu klein. Das Kloster Lichtental sei zwar
die Kirche an Festtagen viel zu klein. Das Kloster Lichtental sei zwar
baupflichtig, aber es tue nichts« Diese Klage wurde vom Keller be-
baupflichtig, aber es tue nichts.” Diese Klage wurde vom Keller bestätigt.
stätigt. Der kleine Zehnte des Klosters betrug im laufenden Jahr
Der kleine Zehnte des Klosters betrug im laufenden Jahr
20 fl und es hätte wenigstens die Fenster wohl machen lassen können.
20 fl und es hätte wenigstens die Fenster wohl machen lassen können.
Dies ist der Anfang eines Prozesses zwischen dem Kloster und der
Dies ist der Anfang eines Prozesses zwischen dem Kloster und der
hiesigen Gemeinde wegen der Baupslicht fiir die hiesige Kirche. 1699
hiesigen Gemeinde wegen der Baupflicht fiir die hiesige Kirche. 1699
wurde befohlen, den Zehnten des Klosters Lichtental in Beschlag zu
wurde befohlen, den Zehnten des Klosters Lichtental in Beschlag zu
nehmen, um daraus die nötigen Reparaturen der Kirche zu bestreiten.
nehmen, um daraus die nötigen Reparaturen der Kirche zu bestreiten.
Wer den kleinen und großen Zehnten habe, müsse nach dem Her-
Wer den kleinen und großen Zehnten habe, müsse nach dem Herkommen
kommen den Bau der Kirche leisten.
den Bau der Kirche leisten.


Ein Kirchenvisitationsbericht von demselben Jahr 1699 und von
{{NE}}Ein Kirchenvisitationsbericht von demselben Jahr 1699 und von
demselben Pfarrer zeigt die Armut deutlich. Der Pfarrer hat drei-
demselben Pfarrer zeigt die Armut deutlich. Der Pfarrer hat dreimal

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es könne befehlen, wer da wolle. Ich habe bis auf die Zeit der Zerstörung (von Gotttsau) an meiner Besoldung nicht weniger als 30 Gulden ausstehen. Der Bachvogel (Wiesenaufseher) von Blankenloch hat mir angezeigt, daß die dortigen Untertanen sowenig als andere vom Abmähen und Dörren des in Stutensee vorhandenen Grases etwas wissen wollen.”

      1697 berichtet Pfarrer Obermüller von hier, daß er von dem Filial Wolfartsweier nicht das Geringste bekommen konnte, so lange diese Kriegszeit gewährt und daß er die sechs Jahre her nicht zwölf Gulden Wertes und weder von dem Widdumgut in Wolfartsweier noch von dem Flecken etwas genossen habe, dessen ihm die ganze Gemeinde Zeugnis gebe. Aber weil er vor zwei Jahren etwas von den Gütern zu Rippur zu verkaufen genötigt worden war, die jährlich vier Malter Korngülten ertragen, so bittet er diese, die schon im zweiten Jahr fällig seien, ihm zu erlassen. – Dies wurde ihm von dem Schultheißen in einem Bericht bestätigt: „Auf dem Bachmannschen Gut stehen seit 1688 jährlich vier Malter vier Simri und ⅞ Meßle Korn und 1 fl. 48 Kreuzer 2¾ ₰ in Geld, tut bis und mit 1695 in sieben Jahren 31 Malter vier Simri drei Meßle Gült und 11 fl. 47 Kreuzer Geld. Das Gut ist aber lange wüst gelegen und dann an Pfarrer Obermüller um 125 fl. im Jahre 1695 verkauft worden. Pfarrer Obermöller hat aber, weil er nicht gleich befuhrt gewesen, es nur in schlechten Bau gebracht und nur wenig Nutzen daraus gezogen.”

      1698 klagt derselbe Pfarrer: „Das Dach der Kirche ist durchlöchert, so daß er bei nassem Wetter nicht trocken auf der Kanzel stehen könne und alles faule. Dazu seien die mit Brettern zugeschlagenen Fenster eine ziemliche Finsternis, dies sei dem Gottesdienst nicht wenig hinderlich, daher wären etliche Glasfenster sehr notwendig. Das Coral (Orgel) stehe hinten in der Kapelle und es sei ein übler Gesang wegen ungleicher Zusammenstimmung. Auch sei die Kirche an Festtagen viel zu klein. Das Kloster Lichtental sei zwar baupflichtig, aber es tue nichts.” Diese Klage wurde vom Keller bestätigt. Der kleine Zehnte des Klosters betrug im laufenden Jahr 20 fl und es hätte wenigstens die Fenster wohl machen lassen können. – Dies ist der Anfang eines Prozesses zwischen dem Kloster und der hiesigen Gemeinde wegen der Baupflicht fiir die hiesige Kirche. 1699 wurde befohlen, den Zehnten des Klosters Lichtental in Beschlag zu nehmen, um daraus die nötigen Reparaturen der Kirche zu bestreiten. Wer den kleinen und großen Zehnten habe, müsse nach dem Herkommen den Bau der Kirche leisten.

      Ein Kirchenvisitationsbericht von demselben Jahr 1699 und von demselben Pfarrer zeigt die Armut deutlich. Der Pfarrer hat dreimal