Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/006: Unterschied zwischen den Versionen
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Freigebigkeit der Ebersteiner sprichwörtlich geworden. Zu den Dienstmannen | Freigebigkeit der Ebersteiner sprichwörtlich geworden. Zu den Dienstmannen | ||
und Lehensträgern dieses gräflichen Hauses zählten die Edlen | und Lehensträgern dieses gräflichen Hauses zählten die Edlen | ||
von R. Schon 1258 werden im W. U. B. 5, 266, Besitzungen des | von R. Schon 1258 werden im W. U. B. 5, 266, Besitzungen des | ||
Grafen Eberhard v. Eberstein in Rietpure erwähnt. Da die Ebersteiner | Grafen Eberhard v. Eberstein in Rietpure erwähnt. Da die Ebersteiner | ||
in ihrem Wappen eine 5 blättrige rote Rose im weißen Feld | in ihrem Wappen eine 5 blättrige rote Rose im weißen Feld | ||
führten, so trugen die Herren v. R. auch die ebersteinischen Farben | führten, so trugen die Herren v. R. auch die ebersteinischen Farben | ||
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des Ritters Sigfried, als markgräflich badischer Dienstmann. In | des Ritters Sigfried, als markgräflich badischer Dienstmann. In | ||
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Alteberstein mit Zubehör, wozu auch Ripur gehörte, an den Markgrafen | Alteberstein mit Zubehör, wozu auch Ripur gehörte, an den Markgrafen | ||
Rudolf von Baden und am 20. Oktober 1403 wurden sämtliche | Rudolf von Baden und am 20. Oktober 1403 wurden sämtliche | ||
Ebersteiner Lehen, geistliche und weltliche in 2 gleiche Hälften | Ebersteiner Lehen, geistliche und weltliche in 2 gleiche Hälften | ||
geteilt zwischen dem Grafen Bernhard von Eberstein und dem Markgrafen | geteilt zwischen dem Grafen Bernhard von Eberstein und dem Markgrafen |
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der Kaiser und Fürsten, an Turnieren und Adelstagen glänzte der ebersteiner Name und unter dem Volk war der Reichtum und die Freigebigkeit der Ebersteiner sprichwörtlich geworden. Zu den Dienstmannen und Lehensträgern dieses gräflichen Hauses zählten die Edlen von R. Schon 1258 werden im W. U. B. 5, 266, Besitzungen des Grafen Eberhard v. Eberstein in Rietpure erwähnt. Da die Ebersteiner in ihrem Wappen eine 5 blättrige rote Rose im weißen Feld führten, so trugen die Herren v. R. auch die ebersteinischen Farben rot und weiß und als Wappenbild 2 Schlüssel, die auf das Amt eines Kämmerers hinweisen. Sie hatten Schloß und Dorf als Soldlehen – benefizium – erhalten, mußten aber stets zum Dienst ihrer Herren sich bereit halten.
Durch die Ebersteiner bekam auch 3. das Kloster Herrenalb Rechte im Dorf. Herrenalb, der jetzt viel besuchte Luftkurort, war vom Grafen Berthold III. v. Eberstein und seiner Gemahlin Uta 1148 aus großer Frömmigkeit gegründet und mit Gütern und Zehnten in der Gegend bedacht worden. 1258 schenkte Graf Eberhard IV. von Eberstein dem Kloster Herrenalb für sich und seine Gemahlin Adelheid und seine Tochter Agnes, zum Seelengerät für Eltern und Nachkommen den Kammerhof zu Bruchsal und alle seine Güter zu Ripur (Originalurkunde im K. Staatsarchiv in Stuttgart. Krieg 58). Diese Güter werden näher bezeichnet, denn 80 Jahre später, 1337, bezeugt Graf Otto III. von Eberstein, daß seine Brüder Heinrich II. und Wilhelm dem Kloster Herrenalb das obere Dorf Ripur mit Rechten freiwillig übergeben haben, wie es solches von alters her besessen. (Krieg 60.) Aber auch der Besitz ist wandelbar. Die Herren von Ripur waren, wie es scheint, zu mehr Geld gelangt, denn 1475 hat „Heintz von Rietpur das halbe Dorff zu Rietpur vom Apt und convent zu Herrenalb in Cauffsweise an sich bracht und es Markgraf Karlen seliger Gedächtnis zu lehen gemacht und von ihme empfangen und getragen”(K. Kopialbuch 43). Herrenalb und damit auch die Ebersteiner waren somit wieder ausgeschaltet und an ihre Stelle kam
4. das markgräfliche Haus von Baden, das mit den Ebersteinern verwandt war. Graf Otto von Eberstein vermählte 1250 seine Tochter Kunigunde dem Markgrafen Rudolf I. von Baden. Schon seit 1283 erscheint der Edelknecht Heinrich von Riedbur, Sohn des Ritters Sigfried, als markgräflich badischer Dienstmann. In diesem Jahre nämlich verkaufte Otto II. von Eberstein die Burg Alteberstein mit Zubehör, wozu auch Ripur gehörte, an den Markgrafen Rudolf von Baden und am 20. Oktober 1403 wurden sämtliche Ebersteiner Lehen, geistliche und weltliche in 2 gleiche Hälften geteilt zwischen dem Grafen Bernhard von Eberstein und dem Markgrafen