Die Kirchenbücher in Baden (1957)/21: Unterschied zwischen den Versionen

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Daubensattd gehörte als linksrheinische Neusiedlung Schweizer Bauern,


von der gemeinsamen Ortsherrschaft v. Ratsamhausen gerufen, von 1704—
{{NE}}''Daubensand'' gehörte als linksrheinische Neusiedlung Schweizer Bauern, von der gemeinsamen Ortsherrschaft v. Ratsamhausen gerufen, von 1704–1796 zu Nonnenweier. Hier bestand 1724–96 eine reformierte Pfarrei, die auch von den Reformierten aus Lahr, Dinglingen und aus der elsässischen Nachbarschaft besucht wurde<ref>Evgl. Pfarrerbuch I, 162. Daubensand ist seit 1872 Fil. d. luth. Pf. Gecrstheim i. E. (siehe  Nonnenweier).</ref>.
1796 zu Nonnenweier. Hier bestand 1724—96 eine reformierte Pfarrei, die
auch von den Reformierten aus Lahr, Dinglingen und aus der elsässischen
Nachbarschaft besucht wurde00.


Illingen, heute Filial von Elchcsheim, war bis 1734 Filial der elsäss.
{{NE}}''Illingen'', heute Filial von Elchesheim, war bis 1734 Filial der elsäss. Pfarrei Mothern<ref>FDA 1877, 40.</ref>.
Pfarrei Mothern51.


Die fünf Rieddörfer Plittersdorf, Ollersdorf, Wintersdorf, Dunhausen und
{{NE}}''Die fünf Rieddörfer'' Plittersdorf, Ottersdorf, Wintersdorf, Dunhausen und Muffenheim (die beiden letzteren ausgegangen) gehörten zur Urpfarrei Selz (Abtei), ehemals ein fränkisches Königsgut. Die Pfarrei Selz umfaßte 14 Dörfer rechts und links des Rheins, die zum Gottesdienst über den Strom mußten, bis um 1500 in Ottersdorf vom Kloster eine Pfarrei für die fünf Dörfer errichtet wurde. Es bestanden aber bis ins 19. Jhdt mancherlei Beziehungen der Gemeinden und der Bevölkerung weiter<ref>H. Witte, der Heilige Forst u. seine Besitzer, ZGO 1897. – R. Fester, Zur Gesch. des Rheinlauf's und der fünf Rieddörfer, ZGO 1889.</ref>.
Muffenheim (die beiden letzteren ausgegangen) gehörten zur Urpfarrei Sclz
(Abtei), ehemals ein fränkisches Königsgut. Die Pfarrei Selz umfaßte 14 Dör-
fer rechts und links des Rheins, die zum Gottesdienst über den Strom
mußten, bis um 1500 in Ütter.sdorf vom Kloster eine Pfarrei für die
fünf Dörfer errichtet wurde. Es bestanden aber bis ins 19. Jhdt mancherlei
Beziehungen der Gemeinden und der Bevölkerung weiter".


ijjezheim halle Beziehungen zur elsässischen Gemeinde Beinheim, Stein-
{{NE}}''Iffezheim'' hatte Beziehungen zur elsässischen Gemeinde Beinheim, ''Steinmauern'' zu Münchhausen, ''Kappel a. Rh.'' und ''Rust'' zu Rheinau.
mauern zu Münchhausen, Kappel a. Hb. und littst zu Rhcinau.


Gleiche Beziehungen bestanden zwischen einigen nach Norden anschließen-
{{NE}}Gleiche Beziehungen bestanden zwischen einigen nach Norden anschließenden badischen Orten zu linksrheinisch-pfälzischen Pfarreien, die deshalb hier mitaufgeführt werden:
den badischen Orten zu linksrheinisch-pfälzischen Pfarreien, die deshalb hier
[nilaufgeführt werden:


Neuburgweier, bis 1939 Filial von Mörsch, gehörte bis Anfang des
{{NE}}''Neuburgweier'', bis 1939 Filial von Mörsch, gehörte bis Anfang des I9.Jhdts zum pfälzischen Neuburg und teilte dessen Schicksale (siehe unter Neuburgweier).
I9.jh.dts zum pfälzischen Neuburg und teilte dessen Schicksale (siehe unter
Neuburgweier).


Detimbeim, seit 1813 als Karlsdorf weiter landeinwärts neuentstanden,
{{NE}}''Dettenheim'', seit 1813 als Karlsdorf weiter landeinwärts neuentstanden, gehörte zu den pfälzischen Pfarreien Hördt und Germersheim (siehe unter Dettenheim und Karlsdorf).
gehörte zu den pfälzischen Pfarreien Hördt und Germersheim (siehe unter


Dettenheim und Karlsdorf).
{{NE}}''Daxlanden'', heute Ortstei1 von Karlsruhe, hatte alte Beziehungen zum pfälzischen Hagenbach<ref>FDA 1876, 189.</ref>.


Daxlanden, heute Ortslei 1 von Karlsruhe, hatte alte Beziehungen zum
{{NE}}''Die Entwicklung der elsässischen KB'' und ebenso die der Zivil-Standesbücher im Elsaß ist von der badischen Eamilienforschung zu beachten. Die ältesten KB sind die evgl von Rappoltsweiler (1522), Straßburg (1525), Barr und Mittelsweiler (1559), die kath von Sondersdorf und Tagsdorf (beide bei Altkirch, 1540), dazu ein To des Münsters in Kolmar (1544). Meist setzen die kath KB später ein, die oben erwähnten bischöflichen Erlasse von Speyer (1582), Basel (1583) und Straßburg (1586) haben in den elsässischen Teilen dieser Diözesen offenbar nur geringe Auswirkung gefunden. 1670 wurden erneut im Bistum Straßburg, zu dem mehr als die Hälfte des Elsaß gehörte, Tauf-, Firm-, Ehe- und Totenbuch angeordnet. Nach der französischen Besitznahme des Landes dehnte 1685 eine königliche Ordonnanz die staatliche Vorschrift über Doppelführung der KB auch im Elsaß auf beide Bekenntnisse aus, doch unterblieb diese zunächst, weil im Elsaß durch den Fortbestand der alten deutschen Gerichtsverfassung bis Ende des 18.Jahrhunderts  die „königlichen  Gerichte“ fehlten, denen in Frankreich die alljährliche
pfälzischen HagenbachBS.


Die Entwicklung der elsässischen KB und ebenso die der Zivil-Standes-
<references/>
bücher im Elsaß ist von der badischen Eamilienforschung zu beachten. Die
ältesten KB sind die evgl von Rappokswcilcr (1522), Straßburg (1525), Barr
und Mittelsweiler (1559), die kath von Sondersdorf und Tagsdorf (beide bei
Altkirch, 1540), dazu ein To des Münsters in Kolmar (1544). Meist setzen
die kath KB .später ein, die oben erwähnten bischöflichen Erlasse von Speyer
(1582), Basel (1583) und Straßburg (1586) haben in den elsässischen Teilen
dieser Diözesen offenbar nur geringe Auswirkung gefunden. 1670 wurden
erneut im Bistum Straßburg, zu dem mehr als die Hälfte des Elsaß gehörte,
I auf-, Firm-, Ehe- und Totenbuch angeordnet. Nach der französischen
Besitznahme des Landes dehnte 16S5 eine königliche Ordonnanz die staat-
liche Vorschrift über Doppclführung der KB auch im Elsaß auf beide Be-
kenntnisse aus, doch unterblieb diese zunächst, weil im Elsaß durch den
Fortbestand der alten deutschen Gerichtsverfassung bis Ende des 18.Jahr-
hunderts  die „königlichen  Gerichte"  fehlten,  denen in  Frankreich  die  all-
 
' EvgL Pfarrerbuch I, 162. Daubensand ist seil 1Ö72 \\l d. lulh. Pf. Gcrsthcim
'¦  I-.  (siclic  Nonnenweier).
 
61 FDA 1877, 40.
 
5a H. Witte, der Heilige ForM u. seine Besitzer, ZGO 1897. — R, Fester, Zur
Gesch.  des  Rhcinlaut's und der  fünf Rieddörfer,  ZGO  1889.
 
M FDA 1876, 189.
 
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      Daubensand gehörte als linksrheinische Neusiedlung Schweizer Bauern, von der gemeinsamen Ortsherrschaft v. Ratsamhausen gerufen, von 1704–1796 zu Nonnenweier. Hier bestand 1724–96 eine reformierte Pfarrei, die auch von den Reformierten aus Lahr, Dinglingen und aus der elsässischen Nachbarschaft besucht wurde[1].

      Illingen, heute Filial von Elchesheim, war bis 1734 Filial der elsäss. Pfarrei Mothern[2].

      Die fünf Rieddörfer Plittersdorf, Ottersdorf, Wintersdorf, Dunhausen und Muffenheim (die beiden letzteren ausgegangen) gehörten zur Urpfarrei Selz (Abtei), ehemals ein fränkisches Königsgut. Die Pfarrei Selz umfaßte 14 Dörfer rechts und links des Rheins, die zum Gottesdienst über den Strom mußten, bis um 1500 in Ottersdorf vom Kloster eine Pfarrei für die fünf Dörfer errichtet wurde. Es bestanden aber bis ins 19. Jhdt mancherlei Beziehungen der Gemeinden und der Bevölkerung weiter[3].

      Iffezheim hatte Beziehungen zur elsässischen Gemeinde Beinheim, Steinmauern zu Münchhausen, Kappel a. Rh. und Rust zu Rheinau.

      Gleiche Beziehungen bestanden zwischen einigen nach Norden anschließenden badischen Orten zu linksrheinisch-pfälzischen Pfarreien, die deshalb hier mitaufgeführt werden:

      Neuburgweier, bis 1939 Filial von Mörsch, gehörte bis Anfang des I9.Jhdts zum pfälzischen Neuburg und teilte dessen Schicksale (siehe unter Neuburgweier).

      Dettenheim, seit 1813 als Karlsdorf weiter landeinwärts neuentstanden, gehörte zu den pfälzischen Pfarreien Hördt und Germersheim (siehe unter Dettenheim und Karlsdorf).

      Daxlanden, heute Ortstei1 von Karlsruhe, hatte alte Beziehungen zum pfälzischen Hagenbach[4].

      Die Entwicklung der elsässischen KB und ebenso die der Zivil-Standesbücher im Elsaß ist von der badischen Eamilienforschung zu beachten. Die ältesten KB sind die evgl von Rappoltsweiler (1522), Straßburg (1525), Barr und Mittelsweiler (1559), die kath von Sondersdorf und Tagsdorf (beide bei Altkirch, 1540), dazu ein To des Münsters in Kolmar (1544). Meist setzen die kath KB später ein, die oben erwähnten bischöflichen Erlasse von Speyer (1582), Basel (1583) und Straßburg (1586) haben in den elsässischen Teilen dieser Diözesen offenbar nur geringe Auswirkung gefunden. 1670 wurden erneut im Bistum Straßburg, zu dem mehr als die Hälfte des Elsaß gehörte, Tauf-, Firm-, Ehe- und Totenbuch angeordnet. Nach der französischen Besitznahme des Landes dehnte 1685 eine königliche Ordonnanz die staatliche Vorschrift über Doppelführung der KB auch im Elsaß auf beide Bekenntnisse aus, doch unterblieb diese zunächst, weil im Elsaß durch den Fortbestand der alten deutschen Gerichtsverfassung bis Ende des 18.Jahrhunderts die „königlichen Gerichte“ fehlten, denen in Frankreich die alljährliche

  1. Evgl. Pfarrerbuch I, 162. Daubensand ist seit 1872 Fil. d. luth. Pf. Gecrstheim i. E. (siehe Nonnenweier).
  2. FDA 1877, 40.
  3. H. Witte, der Heilige Forst u. seine Besitzer, ZGO 1897. – R. Fester, Zur Gesch. des Rheinlauf's und der fünf Rieddörfer, ZGO 1889.
  4. FDA 1876, 189.