Amtsblatt G 1847 No.45 Verord.279: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1847, Nr.45, Verordnung Nr.279, S.221 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
* '''20.10.1847, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, | * '''20.10.1847, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1847, No.45, Verordnung No.279 | ||
:''Das neu entstandene | :''Das neu entstandene Etablissement Paschäken betr. '' | ||
:Im | : Im Kirchspiel Engelstein, Kreises Angerburg, ist durch einen Ausbau von dem kölmischen Dorfe [[Groß Wessolowen]] eine Besitzung entstanden, welcher der Namen [[Paschäken]] beigelegt worden ist, die aber in dem bisherigen Kommunalverbande des Dorf Groß Wessolowen verbleibt. <ref name="AMT46">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1847, Nr.45, Verordnung Nr.279, S.221 {{MDZ|bsb10694626|851}}</ref><noinclude><references/> [[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> | ||
Aktuelle Version vom 20. Januar 2016, 16:13 Uhr
- 20.10.1847, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1847, No.45, Verordnung No.279
- Das neu entstandene Etablissement Paschäken betr.
- Im Kirchspiel Engelstein, Kreises Angerburg, ist durch einen Ausbau von dem kölmischen Dorfe Groß Wessolowen eine Besitzung entstanden, welcher der Namen Paschäken beigelegt worden ist, die aber in dem bisherigen Kommunalverbande des Dorf Groß Wessolowen verbleibt. [1]