Amtsblatt G 1857 No.34 Verord.286: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.34, Verord. 286, S.250-251 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:''Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem | :''Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja betr. A.d.j. 340.Aug. '' | ||
: | : Mit Gehehmigung des Herrn Ober-Präsidenten Excellenz ist das Menschsch Kruggrundstück und das Rottersche, so wie das Großsche Eigenkäthnergrundstück von dem Gutsbezirke [[Sandhof (Kreis Angerburg)|Sandhof]] abgetrennt und dem Kommunal-Verbande des Dorfs [[Groß Guja]] zugeschlagen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. <ref name="AMT58_286">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.34, Verord. 286, S.250-251 {{MDZ|bsb10694636|292}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 19. Januar 2016, 18:34 Uhr
- 15.8.1857, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.34, Verordnung 286
- Abtrennung dreier Grundstücke von dem Gutsbezirke Sandof und Zuschlagung derselben zu dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja betr. A.d.j. 340.Aug.
- Mit Gehehmigung des Herrn Ober-Präsidenten Excellenz ist das Menschsch Kruggrundstück und das Rottersche, so wie das Großsche Eigenkäthnergrundstück von dem Gutsbezirke Sandhof abgetrennt und dem Kommunal-Verbande des Dorfs Groß Guja zugeschlagen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. [1]