Provisor: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Neu)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Berufsbezeichnung
[[Portal:Regionale Forschung|Regional]]  > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[provisor]]


Bedeutung: Vorausschauender Versorger oder Vorsorger, im Mittelalter und danach in den Städten meist einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande einer geistlichen Einrichtung (Pfarre)
==Amtssprache==
# Provisor (lat.)


Berufsbezeichnung, Amtsbezeichnung
;1.Bedeutung: Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
;2.Bedeutung: Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> '''Quelle:''' Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref>
====Fußnoten====
<references/>
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]]

Aktuelle Version vom 11. Januar 2016, 09:51 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > provisor

Amtssprache

  1. Provisor (lat.)

Berufsbezeichnung, Amtsbezeichnung

1.Bedeutung
Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
2.Bedeutung
Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)