Provisor: Unterschied zwischen den Versionen
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;2.Bedeutung Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref> | ;2.Bedeutung: Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. <ref> '''Quelle:''' Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854) </ref> | ||
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2016, 09:51 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > provisor
Amtssprache
- Provisor (lat.)
Berufsbezeichnung, Amtsbezeichnung
- 1.Bedeutung
- Verwalter, Betreuer, in den Städten meist Vorsteher einer Armenstiftung oder eines Armenfonds, auf dem Lande Vorsteher, Kirchenältester einer geistlichen Einrichtung (Pfarre).
- 2.Bedeutung
- Gehilfe und Stellvertreter: Im 17. und 18. Jahrhundert ist diese Berufsbezeichnung in Apotheken für einen "Obergehilfen" oder Apotheker-Gesellen üblich, der die Apotheke bei Abwesenheit des Apothekers, z.B. für seine Witwe, in Eigenverantwortung führen kann. [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Gebr. Grimm: Deutsches Wörterbuch (Leipzig 1854)