Domänenamt Sperling: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''1750:''' Das Domänenamt Sperling gehörte 1747 zur Kammer in Königsberg, ab 1750 war er der Litauischen Kammer zu Gumbinnen zugeschlagen. Der Sitz des Domänenamt Sperling war im Vorwerk [[Sperling (Kreis Angerburg)|Vorwerk Sperling]]. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.317</ref> <ref name="GO1"/> | * '''1750:''' Das Domänenamt Sperling gehörte 1747 zur Kammer in Königsberg, ab 1750 war er der Litauischen Kammer zu Gumbinnen zugeschlagen. Der Sitz des Domänenamt Sperling war im Vorwerk [[Sperling (Kreis Angerburg)|Vorwerk Sperling]]. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.317</ref> <ref name="GO1"/> | ||
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Sperling zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Oletzko zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref> | * Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Sperling zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Oletzko zugeschlagen. <ref name="GODJA">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 {{MDZ|bsb10000858|68}}</ref> |
Version vom 5. Januar 2016, 18:06 Uhr
Domänenamt Sperling
- 1750: Das Domänenamt Sperling gehörte 1747 zur Kammer in Königsberg, ab 1750 war er der Litauischen Kammer zu Gumbinnen zugeschlagen. Der Sitz des Domänenamt Sperling war im Vorwerk Vorwerk Sperling. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Sperling zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Oletzko zugeschlagen. [3]
- Das Domänenamt Sperling bestand aus einem Vorwerk und 58 Dörfern wie folgt: [2]:
- 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
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- ↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.317
- ↑ 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.42 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums