Amtsblatt G 1826 No.25 Verord.141: Unterschied zwischen den Versionen

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:Im Laufe des Jahres 1825 sind in Folge von Separationen, Auseinandersetzung der Gutsherrschaften mit den bäuerlichen Einsaaßen und<br>Akquisitionen von Forstländereien  folgende Etablissements mit unserer Genehmigung gebildet.
:Im Laufe des Jahres 1825 sind in Folge von Separationen, Auseinandersetzung der Gutsherrschaften mit den bäuerlichen Einsaaßen und<br>Akquisitionen von Forstländereien  folgende Etablissements mit unserer Genehmigung gebildet.
: '''A. Im Kreise Heydekrug'''
: '''A. Im Kreise Heydekrug'''
: 1. Das Schul-Etablissement bei Kolleßißken, Kirchspiels Werden, (ohne besonderen Namen);
: 1. ein Schul-Etablissement bei Kolleßißken, Kirchspiels Werden, (ohne besonderen Namen);
: 2. und 3. Zwei Eigenkäthner-Etablissement bei Szibben, Kirchspiels Werden, ohne besonderen Namen).
: 2. und 3. zwei Eigenkäthner-Etablissement bei Szibben, Kirchspiels Werden, ohne besonderen Namen).
: '''B. Im Kreise Heydekrug:'''
: '''B. Im Kreise Sensburg:'''
: 2. Das Eigenkäthner-Etablissemtdes Mix Saums bei Pokallen, Kirchspiels Ruß
: 4. bis 6. drei Abbaue von Neu-Muntowen, Kirchspiels Sensburg, mit dem Namen Friedrichsthal, Grünwiese und Petersburg;
: 3. Das Eigenkäthner-Etablissemtdes Jons Laurus bei Skidden, im Kirchspiel Werden
: 7. bis 9. drei Abbaue bei Proberg, Kirchspiels Sensburg, mit dem Namen Alt Proberg, Neu Proberg und Jakobsdorf; (sie bilden drei besondere Kommunen)
: 10. Das Forstetablissement Neu Ukta, Kirchspiels Aweiden; (eine besondere Kommune)
: '''C. Im Kreise Goldap:
: '''C. Im Kreise Goldap:
: 4. Das Etablissement [[Neuhausen (Landkreis Goldap)|Neuhausen]] auf Forstland, Kirchspiels Gurnen.
: 4. Das Etablissement [[Neuhausen (Landkreis Goldap)|Neuhausen]] auf Forstland, Kirchspiels Gurnen.

Version vom 27. November 2015, 11:06 Uhr

  • 25.9.1827, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1826, No.25, Verord.141
Wegen neu enstandener Etablissements
Im Laufe des Jahres 1825 sind in Folge von Separationen, Auseinandersetzung der Gutsherrschaften mit den bäuerlichen Einsaaßen und
Akquisitionen von Forstländereien folgende Etablissements mit unserer Genehmigung gebildet.
A. Im Kreise Heydekrug
1. ein Schul-Etablissement bei Kolleßißken, Kirchspiels Werden, (ohne besonderen Namen);
2. und 3. zwei Eigenkäthner-Etablissement bei Szibben, Kirchspiels Werden, ohne besonderen Namen).
B. Im Kreise Sensburg:
4. bis 6. drei Abbaue von Neu-Muntowen, Kirchspiels Sensburg, mit dem Namen Friedrichsthal, Grünwiese und Petersburg;
7. bis 9. drei Abbaue bei Proberg, Kirchspiels Sensburg, mit dem Namen Alt Proberg, Neu Proberg und Jakobsdorf; (sie bilden drei besondere Kommunen)
10. Das Forstetablissement Neu Ukta, Kirchspiels Aweiden; (eine besondere Kommune)
C. Im Kreise Goldap:
4. Das Etablissement Neuhausen auf Forstland, Kirchspiels Gurnen.
5. Das Etablissement Braunsberg bei Jeblonsken, Kirchspiels Goldap.
6. Das Etablissement adlig Rostek bei Kosmeden, Kirchspiels Goldap.
7. Das Etablissement Kettenberg bei Bodschwingken, Kirchspiels Grabowen.
8. Die Bockmühle Schackumen bei dem Gute Schackummen, Kirchspiels Mehlkehmen.
D. Im Kreise Angerburg:
9. Das Etablissement Grünwalde bei Dombrowken, Kirchspiels Bengheim.
10. Das Etablissement Tannenberg ebendaselbst.
E. Im Kreise Darkehmen:
11. Das Königliche Vorwerk Baurshoff (Beyershof), zum Remonte-Depot-Amt Jurgaitschen, Kirchspiels Ballethen, gehörig.
F. Im Niederunger Kreise:
12. und 13. Die beiden Etablissements auf Forstland mit dem Namen Grünbaum, Kirchspiels Heinrichswalde. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1826, Nr.25, Verord. 141, S.449 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums