Leibzucht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. August 2006, 10:18 Uhr
Leibzucht
eine Altersversorgung, in der Regel bei vorzeitiger Erbübergabe oder Übergabe der Administration eine beglaubigte Zusatzvereinbarung zur Sicherung des Lebensabends der Übergebenden oder Hinterbliebenen. Die Leibzucht konnte gleichermaßen unter Adeligen, Freien und Eigenbehörigen vereinbart werden. Bei Eigenbehörigen wurde der Grundherr regelmäßig mit einbezogen.