Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. September 2015, 07:07 Uhr
Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.
Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.
Schirmverwandte waren z. B. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.