Schutzverwandter: Unterschied zwischen den Versionen

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Berufsbezeichnung
'''Schutzverwandter''', '''Schutzgenosse''', '''Schirmverwandter''', '''Schirmer''', '''Schutzbürger'''.


Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne [[Bürgerrecht]], der unter [[Schutzgerechtigkeit|Schutz]] oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.


auch: Schutzverwandter, Schutzbürger
Schirmverwandte waren z. B. [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], [[Pfahlbürger]] und [[Juden]].


== Weblinks ==


Bedeutung: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schirm oder Schutz Stehende. Für den Schutz  war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.<br>
* {{Wikipedia-Link|Beisasse}}
Schirmverwandte waren [[Beisasse|Beisassen]], [[Seldner]], Pfahlbürger und Juden.


 
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
 
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Berufsbezeichnung]]

Aktuelle Version vom 13. September 2015, 07:07 Uhr

Schutzverwandter, Schutzgenosse, Schirmverwandter, Schirmer, Schutzbürger.

Historischer Rechtsbegriff: ein Einwohner ohne Bürgerrecht, der unter Schutz oder Schirm Stehende. Für den Schutz war Schirmgeld an den Schirmherrn (Grundherrn) zu zahlen.

Schirmverwandte waren z. B. Beisassen, Seldner, Pfahlbürger und Juden.

Weblinks