Heimfall (Eigenbehörigkeit): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
K (hat „Heimfall“ nach „Heimfall (Eigenbehörigkeit)“ verschoben: Zielorientierung)
(kein Unterschied)

Version vom 30. August 2015, 10:43 Uhr

Historischer Rechtsbegriff

Beutung:
Der Heimfall von Rechten (Erbbesitz, Lehen, gutsherrliche Rechte) vesetzt im Todesfall den Eigentümer durch den Zufall (Rückfall) abgetretener Rechte (wieder) in deren direkten Genuß.