Ankleben: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. August 2015, 11:29 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > ankleben
Amtssprache
- 1.Bedeutung bei Hofesnamen
- Namensanklebung bei Eigenbehörigkeit, Anklebung des Hofesnamens bei der Familie des Aufsitzers
- 2. Bedeutung bei Erbgewinn
- Anklebung des Besitzes mit anklegenden Zubehör bei der Übertragung, (wieder) in Besitz nehmen
- 3. Bedeutung bei Besitzzubehör
- dem Besitz anklebende cum at- et pertinencies, Gerechtigkeiten, Zubehörteile, Markengerechtigkeiten .... [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1755 (...) dan noch das zwarn bawfälliges, doch nun annoch zu helfendes Hauß nicht ohnbewohnt bleiben darf, selbiges aber keine ohne Hoffnung, das Erbe nach verlofenen Phachtjahren jure colonario ankleben zu mögen, beziehen und repariren laeßen will (...) [2]