Conductor: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Arend (Diskussion • Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
# | [[Portal:Regionale Forschung|Regional]] > [[Sprache]] > [[Amtssprache im Fürstbistum Münster]] > [[conductor]] | ||
[[Kategorie: | |||
==Amtssprache== | |||
# '''Conductor von conduco (lat.)''' | |||
# conducirt | |||
Berufsbezeichnung. | |||
;1.Bedeutung: ein Mieter (Huerling) oder Pächter als [[Selbsthöriger]], welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als [[Wehrfester]] eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff. | |||
;1.Bedeutung: gemietet | |||
===Beispiel=== | |||
* [[Haus Ostendorf]]: ''1721 den11ten 1ten, ..... wan die [[Conductor|Conductores]] jährlichs und unverjährt ihre Pächte und [[Praestanda|prästanda]] richtig abfinden und obgte Puncten trew- und unzerbrechlich halten werden, so haben Ihre Gnaden hochgemelt gnädig '''[[resolvieren|resolvirt]]''' mehrgte [[Conductor|Conductores]] bey gegenwertiger Verpachtung ihrer beyden lebenlangh zu belaßen <ref>Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Rechnungsbuch, Urkunde</ref> | |||
====Fußnoten==== | |||
<references/> | |||
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]] | |||
[[Kategorie:Lateinischer Begriff]] | [[Kategorie:Lateinischer Begriff]] | ||
[[Kategorie:Rechtsbegriff]] |
Aktuelle Version vom 28. August 2015, 16:14 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > conductor
Amtssprache
- Conductor von conduco (lat.)
- conducirt
Berufsbezeichnung.
- 1.Bedeutung
- ein Mieter (Huerling) oder Pächter als Selbsthöriger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als Wehrfester eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.
- 1.Bedeutung
- gemietet
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1721 den11ten 1ten, ..... wan die Conductores jährlichs und unverjährt ihre Pächte und prästanda richtig abfinden und obgte Puncten trew- und unzerbrechlich halten werden, so haben Ihre Gnaden hochgemelt gnädig resolvirt mehrgte Conductores bey gegenwertiger Verpachtung ihrer beyden lebenlangh zu belaßen [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Rechnungsbuch, Urkunde