Conductor: Unterschied zwischen den Versionen
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Berufsbezeichnung. | Berufsbezeichnung. | ||
;Bedeutung: ein Mieter (Huerling) oder Pächter als [[Selbsthöriger]], welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als [[Wehrfester]] eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff. | |||
;1.Bedeutung: ein Mieter (Huerling) oder Pächter als [[Selbsthöriger]], welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als [[Wehrfester]] eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff. | |||
;1.Bedeutung: gemietet | |||
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Aktuelle Version vom 28. August 2015, 16:14 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > conductor
Amtssprache
- Conductor von conduco (lat.)
- conducirt
Berufsbezeichnung.
- 1.Bedeutung
- ein Mieter (Huerling) oder Pächter als Selbsthöriger, welcher zwar schatzpflichtig ist, aber keinen Gutsherren hat, selten auch ein Colonus als Wehrfester eines Gutsherrn. Ein in Westfalen / Lippe / Sauerland im 18. Jahrhundert üblicher Begriff.
- 1.Bedeutung
- gemietet
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1721 den11ten 1ten, ..... wan die Conductores jährlichs und unverjährt ihre Pächte und prästanda richtig abfinden und obgte Puncten trew- und unzerbrechlich halten werden, so haben Ihre Gnaden hochgemelt gnädig resolvirt mehrgte Conductores bey gegenwertiger Verpachtung ihrer beyden lebenlangh zu belaßen [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Rechnungsbuch, Urkunde