Fiscus (Münsterland): Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 16: Zeile 16:
;2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung) für die lokale Vollstreckungsbehörde, der Executor  Hochrichterlicher Straffbefehle   
;2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung) für die lokale Vollstreckungsbehörde, der Executor  Hochrichterlicher Straffbefehle   


;3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: als [[Advocatus Fisci]] der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die  landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war.  <ref>Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978) </ref>
;3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: als [[Advocatus Fisci]] der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welcher über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die  landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch die Aufrechthaltung bestehender Gesetze. Die Beeinträchtigungen der Interessen des Landesfürsten brachte er in dessen Namen als [[Advocatus Fisci]] zur Klage. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war.  <ref>Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978) </ref>


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 26. August 2015, 14:32 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Fiscus (Münsterland)

Amtssprache

Berufsbezeichnungen


1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
die öffentlichen Kasse als Staatskasse (Z.B. des Fürstbistums Münster)
2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung) für die lokale Vollstreckungsbehörde, der Executor Hochrichterlicher Straffbefehle
3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
als Advocatus Fisci der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welcher über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im Fürstbistum Münster lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch die Aufrechthaltung bestehender Gesetze. Die Beeinträchtigungen der Interessen des Landesfürsten brachte er in dessen Namen als Advocatus Fisci zur Klage. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978)