Fiscus (Münsterland): Unterschied zwischen den Versionen
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;3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: als [[Advocatus Fisci]] der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. | ;3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster: als [[Advocatus Fisci]] der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im [[Fürstbistum Münster]] lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als [[Advocatus Fisci]] zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. <ref>Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978) </ref> | ||
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Version vom 26. August 2015, 14:27 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Fiscus (Münsterland)
Amtssprache
- Fiscus (Münsterland), Fiscal, Fisci, "Fiscalis" (lat.)
- Varianten: Wir kennen Fiscäle Vertreter oder Anwälte als:
- Procurator Fisci
- Advocatus Fisci
- Markenfiscus (Domänenfiskus)
Berufsbezeichnungen
- 1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
- die öffentlichen Kasse als Staatskasse (Z.B. des Fürstbistums Münster)
- 2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
- Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung) für die lokale Vollstreckungsbehörde, der Executor Hochrichterlicher Straffbefehle
- 3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
- als Advocatus Fisci der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im Fürstbistum Münster lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als Advocatus Fisci zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1802 Johan Theodor Jäger, Fiskus im Gericht Lippramsdorf, Herrlichkeit Ostendorf
Fußnoten
- ↑ Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978)