Jure colonario seu proprietario: Unterschied zwischen den Versionen

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;Bedeutung: Gewinn- und Erbrecht im Nutzeigentum (Erbgewinnrecht)
;Bedeutung: Erbgewinnrecht bei [[Eigenbehörigkeit]] als Nutzeigentum  


===Beispiel===
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Aktuelle Version vom 24. August 2015, 14:29 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Jure colonario seu proprietario

Amtssprache

  • jure Colonario seu proprietario (lat.)


Bedeutung
Erbgewinnrecht bei Eigenbehörigkeit als Nutzeigentum

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Archiv Lembeck, Bestand Ostendorf, Lagerbuch II S.16