Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

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==Amtssprache==
==Amtssprache==
# [[Stipulatio]] (lat.), Stipulando
# [[Stipulatio]] (lat.), Stipulando
# fide stipulatione (lat.)
# sic stipulatum ad manus (lat.)
# sic stipulatum ad manus (lat.)
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
# desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
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# [[Stipulatione mediante]]
# [[Stipulatione mediante]]


;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert:Formel = verlesen, überprüft, bekäftigt  
;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert:Formel = verlesen, überprüft, bekäftigt
;2.Bedeutung:Formel = so vorgelesen, überprüft, bekäftigt zu Händen (...)<ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
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;4.Bedeutung:Formel = dem [[Eigenbehörige|Eigenbehörigen]] vorgelesen, überprüft, bekräftigt und von ihm beeidet
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;5.Bedeutung:Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt  ''(3. = duch [[angelobt|Anlobung]] oder Handschlag)''  
;5.Bedeutung:Formel = dem [[Eigenbehörige|Eigenbehörigen]] vorgelesen, überprüft, bekräftigt und von ihm beeidet
;6.Bedeutung:Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt  ''(3. = duch [[angelobt|Anlobung]] oder Handschlag)''  


;historische Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
;historische Bedeutung: bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage ([[punctatim]] vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Version vom 22. August 2015, 14:35 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.), Stipulando
  2. fide stipulatione (lat.)
  3. sic stipulatum ad manus (lat.)
  4. desuper vine inde Stipulatum (lat.), "de sup. Stipulatu"
  5. qui mandatarii stipulando angelobt
  6. Stipulatione mediante
1.Bedeutung
18. Jahrhundert:Formel = verlesen, überprüft, bekäftigt
2.Bedeutung
Formel = zuverlässig 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt (3. = duch Anlobung oder Handschlag)
3.Bedeutung
Formel = so vorgelesen, überprüft, bekäftigt zu Händen (...)[1]
4.Bedeutung
Formel = wie vorbeschrieben verlesen, überprüft, bekäftigt
5.Bedeutung
Formel = dem Eigenbehörigen vorgelesen, überprüft, bekräftigt und von ihm beeidet
6.Bedeutung
Formel = 1.verlesen, 2.überprüft, 3.bekäftigt (3. = duch Anlobung oder Handschlag)
historische Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage (punctatim vorgelesen), der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.

Beispiel

  • Haus Ostendorf: 1747(...)ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Fußnoten

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 41