Qui mandatarii: Unterschied zwischen den Versionen

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 4: Zeile 4:
# [[qui mandatarii]]  (lat.)
# [[qui mandatarii]]  (lat.)


;Bedeutung: für den Mandanten, an Stelle des Mandanten
;Bedeutung: für den Mandanten als Klient (hier der [[Eigenbehörige]] als Erbpächter)


===Beispiel===
===Beispiel===

Aktuelle Version vom 20. August 2015, 08:08 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > qui mandatarii

Amtssprache

  1. qui mandatarii (lat.)
Bedeutung
für den Mandanten als Klient (hier der Eigenbehörige als Erbpächter)

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 1/2