Subconduction: Unterschied zwischen den Versionen
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;'''Bedeutung''': [[Gewinn|Erbgewinn]] in Unterpacht, dem Gewohnheitsrecht des [[Gewinn|Erbgewinns]] ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem [[Conductor]] als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter ([[ppal.]]) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft ([[jure constitutio]]). <ref> Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref> | ;'''Bedeutung''': [[Gewinn|Erbgewinn]] in Unterpacht, dem Gewohnheitsrecht des [[Gewinn|Erbgewinns]] ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem [[Conductor]] als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter ([[ppal.]]) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft ([[jure constitutio]]). <ref> Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref> |
Version vom 16. August 2015, 14:46 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster >sub Conduction
Amtssprache
- sub (lat.), Conductor von conduco (lat.)
- ein Specialcontract, auch quasi Gewinn
- Bedeutung
- Erbgewinn in Unterpacht, dem Gewohnheitsrecht des Erbgewinns ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem Conductor als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter (ppal.) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft (jure constitutio). [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: (18.07.1754) Nachdehm der in ao 1752 in Apr. zum quasi Gewinn oder sub Conduction zugelaeßener Henrich ex prädio Buddenbroick jüngst verstorben, ist der Oistendorfsche Aigenhörige Johan Herm. Sohntag mit des ppal. Conductoren Zeller Schlotjunckers belieben unter ebenseithigen Bedingnüßen, wie der abgelebter Buddenbroick zugelaeßen worden (...) [2]