Subconduction: Unterschied zwischen den Versionen

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** ein [[Specialcontract]],auch [[Quasigewinn|quasi Gewinn]]
** ein [[Specialcontract]],auch [[Quasigewinn|quasi Gewinn]]


;'''Bedeutung''': dem Gewohnheitsrecht des [[Gewinn|Erbgewinns]] ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem  [[Conductor]] als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter ([[ppal.]]) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft ([[jure constitutio]]).  <ref> Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>  
;'''Bedeutung''': [[Gewinn|Erbgewinn]] in Unterpacht, dem Gewohnheitsrecht des [[Gewinn|Erbgewinns]] ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem  [[Conductor]] als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter ([[ppal.]]) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft ([[jure constitutio]]).  <ref> Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>  


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 16. August 2015, 14:46 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster >sub Conduction

Amtssprache

Bedeutung
Erbgewinn in Unterpacht, dem Gewohnheitsrecht des Erbgewinns ähnliche, übereinstimmende Willenserklärungen zwischen einem Conductor als Untermieter (Huerling) oder Unterpächter, einem Oberpächter (ppal.) oder mehrerer geschäftsfähiger Personen zustandegekommenes Rechtsgeschäft (jure constitutio). [1]

Beispiel

Fußnote

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 30