Rentmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bedeutung==
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* vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). <ref> '''Quelle:''' Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch </ref>
 
==Amtssprache==
* [[Rentmeister]], Rhmtr., Rhentm.,  Rtmstr. (Abk.)
 
Berufsbezeichnung
 
;Bedeutung: vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). <ref> '''Quelle:''' Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch </ref>
 
;Amtsrentmeister: Vor 1802: Im [[Fürstbistum Münster]] bildeten die historischen Ämter die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden. Deren Repräsentant war der jeweilige Amtmann oder [[Drost|Droste]]. An der Spitze der Verwaltung stand der [[Amtsrentmeister]]. 
''* siehe [[Amt im Fürstbistum Münster]]''
;Hausrentmeister: [[Haus Ostendorf]], 1752 Hausrentmeister des freiadeligen Hauses in der Herrlichkeit [[Lippramsdorf]].
 
===Beispiel===
*  [[Haus Ostendorf]]: 1747 "[[praesentia|präsentibus]]  H. [[Rentmeister|Rhentm.]] Bruns und [[Hausvogt|Haußvoigten]] Friederichen Even"


====Fußnoten====
====Fußnoten====
<references />
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[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Amtssprache im Fürstbistum Münster]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Verwaltungsbegriff]]
[[Kategorie:Grundherrschaft]]

Aktuelle Version vom 11. August 2015, 11:42 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Rentmeister

Amtssprache

Berufsbezeichnung

Bedeutung
vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). [1]
Amtsrentmeister
Vor 1802: Im Fürstbistum Münster bildeten die historischen Ämter die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden. Deren Repräsentant war der jeweilige Amtmann oder Droste. An der Spitze der Verwaltung stand der Amtsrentmeister.

* siehe Amt im Fürstbistum Münster

Hausrentmeister
Haus Ostendorf, 1752 Hausrentmeister des freiadeligen Hauses in der Herrlichkeit Lippramsdorf.

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch