Kornzehnt: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Hofsprache]] 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: '' Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den [[Kornzehnt|Korn-]] und deren etlichen den [[Blutiger Zehnt|blutigen Zehendt]], nemblich [[Große Stevermüer (Haltern-Overrath)|Große Stevermüer]], ahn [[Stift Flaesheim|Stift Flaßheimb]] äigen, gibt ahn [[Kornzehnt|Kornzehnden]] jährlichs ungefehr alß (...) <ref>Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557 </ref> | * [[Hofsprache]]'' 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: '' Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den [[Kornzehnt|Korn-]] und deren etlichen den [[Blutiger Zehnt|blutigen Zehendt]], nemblich [[Große Stevermüer (Haltern-Overrath)|Große Stevermüer]], ahn [[Stift Flaesheim|Stift Flaßheimb]] äigen, gibt ahn [[Kornzehnt|Kornzehnden]] jährlichs ungefehr alß (...)'' <ref>Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557 </ref> | ||
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Version vom 10. August 2015, 07:55 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kornzehnt
Amtssprache
- Bedeutung
- Der Kornzehnt oder Kornzehnte war eine alte Naturalabgabe. Die Abgabepflichtigen wurden in Kornzehntregistern erfaßt.
- Dieser Zehnt(e) wurde in zwei verschiedenen Formen erhoben,
- als Garbenzehnter auf dem Lande in Natura und
- zweitens als Sackzehnter aus dem rein ausgedroschenen Korn.
Wegen der besseren Übersicht wurden diese Massenzehnten meist in Form eines Zehntbuches mit fortlaufenden Jahrgängen geführt.
- Siehe auch unter Zehnt.
Beispiel
- Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer: Frage 11: Hette auß nachbenannten Erben den Korn- und deren etlichen den blutigen Zehendt, nemblich Große Stevermüer, ahn Stift Flaßheimb äigen, gibt ahn Kornzehnden jährlichs ungefehr alß (...) [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557