Kerspel: Unterschied zwischen den Versionen
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* Kerspel (ndd.), Krspell (16. Jhdt.) <ref>Die Schatzungsregister des 16. Jhdts. für das Herzogtum Westfalen ( | * Kerspel (ndd.)<ref>Die ältesten Lehnbücher der Grafen von der Mark (1392 und 1393), (Verlag Aschendorf 1967) </ref>, Krspell (16. Jhdt.) <ref>Die Schatzungsregister des 16. Jhdts. für das Herzogtum Westfalen (Verlag Aschendorf 1971)</ref> | ||
;Bedeutung: = In [[Westfalen]] − wie zum Beispiel im [[Fürstbistum Münster]]; [[Fürstbistum Paderborn]], [[Herzogtum Westfalen]]− war ein [[Kirchspiel]], vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in [[Bauerschaft|Bauerschaften]] unterteilter Verwaltungsbezirk, in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur [[Landfolge]] bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke der [[Stadt|Städte]] "innerhalb der Mauern". Diese Verwaltungsorganisation nach [[Kirchspiel|Kirchspielen]] bestand in [[ Westfalen]] bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.<ref> Artikel: [[Verwaltungseinbindung (Westfalen)]]</ref> | ;Bedeutung: = In [[Westfalen]] − wie zum Beispiel im [[Fürstbistum Münster]]; [[Fürstbistum Paderborn]], [[Herzogtum Westfalen]]− war ein [[Kirchspiel]], vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in [[Bauerschaft|Bauerschaften]] unterteilter Verwaltungsbezirk, in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur [[Landfolge]] bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke der [[Stadt|Städte]] "innerhalb der Mauern". Diese Verwaltungsorganisation nach [[Kirchspiel|Kirchspielen]] bestand in [[ Westfalen]] bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.<ref> Artikel: [[Verwaltungseinbindung (Westfalen)]]</ref> |
Version vom 6. August 2015, 13:25 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kerspel
Amtssprache
- Bedeutung
- = In Westfalen − wie zum Beispiel im Fürstbistum Münster; Fürstbistum Paderborn, Herzogtum Westfalen− war ein Kirchspiel, vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in Bauerschaften unterteilter Verwaltungsbezirk, in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur Landfolge bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke der Städte "innerhalb der Mauern". Diese Verwaltungsorganisation nach Kirchspielen bestand in Westfalen bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.[3]
Beispiel
- Haus Ostendorf, Freibriefregister: (1612) ahm 26. Monats January ist freigelaßen Elßa Pawels, etwarn Jorgen Pawelß und Margarethen eheliche Dochter im Kerspel Marell und Drever Baurschaft geboren. [4]
Fußnoten
- ↑ Die ältesten Lehnbücher der Grafen von der Mark (1392 und 1393), (Verlag Aschendorf 1967)
- ↑ Die Schatzungsregister des 16. Jhdts. für das Herzogtum Westfalen (Verlag Aschendorf 1971)
- ↑ Artikel: Verwaltungseinbindung (Westfalen)
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Freibriefregister