Kerspel: Unterschied zwischen den Versionen

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* Kerspel (ndd.)  
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;Bedeutung: = In [[Westfalen]] − wie zum Beispiel im [[Fürstbistum Münster]]; [[Fürstbistum Paderborn]], [[Herzogtum Westfalen]]− war ein Kirchspiel]], vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in [[Bauerschaft|Bauerschaften]] unterteilter Verwaltungsbezirk,  in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur [[Landfolge]]  bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke  der [[Stadt|Städte]]  "innerhalb der Mauern". Diese Verwaltungsorganisation nach [[Kirchspiel|Kirchspielen]] bestand in [[ Westfalen]] bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.<ref> Artikel: [[Verwaltungseinbindung (Westfalen)]]</ref>
;Bedeutung: = In [[Westfalen]] − wie zum Beispiel im [[Fürstbistum Münster]]; [[Fürstbistum Paderborn]], [[Herzogtum Westfalen]]− war ein [[Kirchspiel]], vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in [[Bauerschaft|Bauerschaften]] unterteilter Verwaltungsbezirk,  in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur [[Landfolge]]  bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke  der [[Stadt|Städte]]  "innerhalb der Mauern". Diese Verwaltungsorganisation nach [[Kirchspiel|Kirchspielen]] bestand in [[ Westfalen]] bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.<ref> Artikel: [[Verwaltungseinbindung (Westfalen)]]</ref>


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 6. August 2015, 13:17 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Kerspel

Amtssprache

  • Kerspel (ndd.)
Bedeutung
= In Westfalen − wie zum Beispiel im Fürstbistum Münster; Fürstbistum Paderborn, Herzogtum Westfalen− war ein Kirchspiel, vor 1802 in historischen Ämtern, zugleich ein in Bauerschaften unterteilter Verwaltungsbezirk, in dessen Gebiet einerseits die örtliche Landessteuerquote umgelegt und erhoben wurde und andererseits auch die Pflicht zur Landfolge bestand und organisiert war. Davon ausgenommen waren regelmäßig die Bezirke der Städte "innerhalb der Mauern". Diese Verwaltungsorganisation nach Kirchspielen bestand in Westfalen bis zur Einführung der revidierten Städteordnung vom 17.03.1831 und der Gemeindeverfassung mit der Landgemeindeordnung von 1841.[1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Artikel: Verwaltungseinbindung (Westfalen)
  2. Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Freibriefregister