Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen

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;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren  
;1.Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren  
;2. Bedeutung: so bedungen, so vereinbart <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
;2. Bedeutung: so bedungen, so vereinbart <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref>
;3. Bedeutung: darüber kraft hier die Bedingungen
;3. Bedeutung: Kraft der festgelegten Bedingungen


===Beispiel===
===Beispiel===

Version vom 2. August 2015, 12:55 Uhr

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio

Amtssprache

  1. Stipulatio (lat.)
  2. sic stipulatum (lat.)
  3. desuper vine inde Stipulatum (lat.)
Bedeutung
bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
1.Bedeutung
18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren
2. Bedeutung
so bedungen, so vereinbart [1]
3. Bedeutung
Kraft der festgelegten Bedingungen

Beispiel

  • 1747 Haus Ostendorf: "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
    • an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).

Benutzte Literatur

  1. Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)