Stipulatio: Unterschied zwischen den Versionen
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;18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref> | ;Bedeutung: 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren | ||
;Bedeutung: so bedungen, so vereinbart <ref>Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915) </ref> | |||
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Version vom 2. August 2015, 08:21 Uhr
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Stipulatio
Amtssprache
- Stipulatio (lat.)
- sic stipulatum (lat.)
- Bedeutung
- bei den Römern Bezeichnung für einen mündlichen Vertrag, bei dem die Beteiligten ohne Unterbrechung Frage und Antwort austauschten. Der Gläubiger (Stipulant) oder Grundherr stellte die Frage, der Schuldner (Promittent) oder Erbpächter beantwortete sie. Damit war der Vertrag geschlossen.
- Bedeutung
- 18. Jahrhundert: "stipulieren" = ausbedingen, abmachen, festsetzen, vereinbaren
- Bedeutung
- so bedungen, so vereinbart [1]
Beispiel
- 1747 Haus Ostendorf: "ad manus qua mandatarii stipulando angelobt"
- an Hand des Bevollmächtigten die Vereinbarung ausbedungen (der Vertrag war geschlossen).
Benutzte Literatur
- ↑ Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)