Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/041: Unterschied zwischen den Versionen

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zinsbaren Lehen aus früheren Inhaber Handen und 2) des
1594 werden im Lagerbuch unterschieden 1) die zum Schloß ge-
zogenen zinsbaren Lehen aus früheren Inhaber Handen und 2) des
Schlosses eigene Güter. Auf des Schlosses eigenen Gütern wurde
Schlosses eigene Güter. Auf des Schlosses eigenen Gütern wurde
damals ein Leibgeding festgesetzt· Der Junker von Rüppurr, zurzeit
damals ein Leibgeding festgesetzt. Der Junker von Rüppurr, zurzeit
Inhaber des halben Teiles von Schloß und Dorf Rüppurr, vermacht
Inhaber des halben Teiles von Schloß und Dorf Rüppurr, vermacht
seinem lang gewesenen alten Diener Christoph Dissinger samt dessen
seinem lang gewesenen alten Diener Christoph Dissinger samt dessen
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Herren des Schlosses und des Dorfes Rüppurr fallen und gehören.
Herren des Schlosses und des Dorfes Rüppurr fallen und gehören.
Es sind 4 Morgen 3 Viertel 4 Ruten und 3 Morgen 4 Viertel und
Es sind 4 Morgen 3 Viertel 4 Ruten und 3 Morgen 4 Viertel und
4 Morgen 4 Ruten Acker und 2 Morgen 4 Viertel und 1j2 Morgen
4 Morgen 4 Ruten Acker und 2 Morgen 4 Viertel und ½ Morgen
Wiesen.
Wiesen.


Aus demselben Jahr wird berichtet, der große See, 96 Morgen,
{{NE}}Aus demselben Jahr wird berichtet, der große See, 96 Morgen,
ist jetzt zu einer Wiese gemacht und der Wolfsee, 61Morgen, ist jetzt
ist jetzt zu einer Wiese gemacht und der Wolfsee, 61 Morgen, ist jetzt
ein Acker.
ein Acker.


1604 bekam ein Fuhrknecht auf dem Hofgut dahier an Lohn
{{NE}}1604 bekam ein ''Fuhrknecht'' auf dem Hofgut dahier an Lohn
bei Barzahlung 20 fl, bei Herbstzahlung 37 fl — die Verzugszinsen
bei Barzahlung 20 fl, bei Herbstzahlung 37 fl — die Verzugszinsen
waren sehr hoch — und für Wein 8- fl; ein Junge 16 fl oder bei
waren sehr hoch — und für Wein 8 fl; ein Junge 16 fl oder bei
Herbstzahlung 29 fl und für Wein 6 fl. Auf jeden Knecht rechnete
Herbstzahlung 29 fl und für Wein 6 fl. Auf jeden Knecht rechnete
man 4 Malter Korn im Jahr und 3 Malter Gerste und auf jede
man 4 Malter Korn im Jahr und 3 Malter Gerste und auf jede
Magd 272 Malter von beiden Früchten; laut Rechnung·
Magd Malter von beiden Früchten; laut Rechnung.


1613 antwortet auf eine Anfrage der Herrschaft an die Städte,
{{NE}}1613 antwortet auf eine Anfrage der Herrschaft an die Städte,
wie mehr gespart werden könnte, unter anderem Rastatt: »Roggen
wie mehr gespart werden könnte, unter anderem ''Rastatt'': Roggen
und Gerste diene den Vornehmen, Gerste und Haber den Armeren
und Gerste diene den Vornehmen, Gerste und Haber den Ärmeren
zu Brot; Rüben und Kraut seien ihre Küchenspeisenz der Vornehmste
zu Brot; Rüben und Kraut seien ihre Küchenspeisen; der Vornehmste
esse jährlich höchstens 15 Pfund Fleisch und verkaufe sein Schwein,
esse jährlich höchstens 15 Pfund Fleisch und verkaufe sein Schwein,
aber an der Kirchweih rüste sich Hoch und Nieder, da müsse gemetzelt
aber an der Kirchweih rüste sich Hoch und Nieder, da müsse gemetzelt
sein und wenn einer ein Schwein, Schaf oder Kalb habe, müsse es
sein und wenn einer ein Schwein, Schaf oder Kalb habe, müsse es
in 2——3 Tagen verzehrt sein.
in 2—3 Tagen verzehrt sein.


Auf die Anfrage, ob in der Kleidung nicht gespart werden
{{NE}}Auf die Anfrage, ob in der Kleidung nicht gespart werden
könne, antwortet dieselbe Stadt: diese sei so gering, daß der Bürger-
könne, antwortet dieselbe Stadt: diese sei so gering, daß der Bürgermeister
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gemeiniglich „als sein schönst Kleid ein weiß wullen par
Hossen hat, oder so er’s vermag, von gesprengtem (buntem) Tuch
Hossen hat, oder so er’s vermag, von gesprengtem (buntem) Tuch
Hoßen und ein barchent Wamms.« ,,Ebenmäs3ig auch das Weibs-
Hoßen und ein barchent Wamms.” „Ebenmäßig auch das Weibsvolk
volk ist in der Kleidung so schlecht, daß hierin nichts vorzunehmen
ist in der Kleidung so schlecht, daß hierin nichts vorzunehmen
nöthig is .« (Gerade wie jetzt!) (F. 676)
nöthig ist.(Gerade wie jetzt!) (F. 676)


1614 wurde von den Landständen der oberen und unteren
{{NE}}1614 wurde von den Landständen der oberen und unteren
Markgrafschaft, unter denen von Rüppurr Stefan Fink war, wie auch
Markgrafschaft, unter denen von ''Rüppurr'' Stefan Fink war, wie auch
schon 1605, zur Beförderung der Schuldentilgung beschlossen:
schon 1605, zur Beförderung der ''Schuldentilgung'' beschlossen:

Version vom 29. Juli 2015, 14:38 Uhr

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      1594 werden im Lagerbuch unterschieden 1) die zum Schloß gezogenen zinsbaren Lehen aus früheren Inhaber Handen und 2) des Schlosses eigene Güter. Auf des Schlosses eigenen Gütern wurde damals ein Leibgeding festgesetzt. Der Junker von Rüppurr, zurzeit Inhaber des halben Teiles von Schloß und Dorf Rüppurr, vermacht seinem lang gewesenen alten Diener Christoph Dissinger samt dessen Hausfrau, Magdalena Kies von Sultzbach, nachbeschriebene Güter, ihm, dem Christoph, zu Gunst und Vergeltung seiner getreuen Dienste und zu sonderer Freundschaft, ihnen beiden Lebenslang, ohne einige Verzinsung, einzuhaben, zu nutzen und zu nießen. Wann sie beide mit Tod abgegangen, sollen alsdann die Güter wieder zum Eigentum des Herren des Schlosses und des Dorfes Rüppurr fallen und gehören. Es sind 4 Morgen 3 Viertel 4 Ruten und 3 Morgen 4 Viertel und 4 Morgen 4 Ruten Acker und 2 Morgen 4 Viertel und ½ Morgen Wiesen.

      Aus demselben Jahr wird berichtet, der große See, 96 Morgen, ist jetzt zu einer Wiese gemacht und der Wolfsee, 61 Morgen, ist jetzt ein Acker.

      1604 bekam ein Fuhrknecht auf dem Hofgut dahier an Lohn bei Barzahlung 20 fl, bei Herbstzahlung 37 fl — die Verzugszinsen waren sehr hoch — und für Wein 8 fl; ein Junge 16 fl oder bei Herbstzahlung 29 fl und für Wein 6 fl. Auf jeden Knecht rechnete man 4 Malter Korn im Jahr und 3 Malter Gerste und auf jede Magd 2½ Malter von beiden Früchten; laut Rechnung.

      1613 antwortet auf eine Anfrage der Herrschaft an die Städte, wie mehr gespart werden könnte, unter anderem Rastatt: Roggen und Gerste diene den Vornehmen, Gerste und Haber den Ärmeren zu Brot; Rüben und Kraut seien ihre Küchenspeisen; der Vornehmste esse jährlich höchstens 15 Pfund Fleisch und verkaufe sein Schwein, aber an der Kirchweih rüste sich Hoch und Nieder, da müsse gemetzelt sein und wenn einer ein Schwein, Schaf oder Kalb habe, müsse es in 2—3 Tagen verzehrt sein.

      Auf die Anfrage, ob in der Kleidung nicht gespart werden könne, antwortet dieselbe Stadt: diese sei so gering, daß der Bürgermeister gemeiniglich „als sein schönst Kleid ein weiß wullen par Hossen hat, oder so er’s vermag, von gesprengtem (buntem) Tuch Hoßen und ein barchent Wamms.” „Ebenmäßig auch das Weibsvolk ist in der Kleidung so schlecht, daß hierin nichts vorzunehmen nöthig ist.” (Gerade wie jetzt!) (F. 676)

      1614 wurde von den Landständen der oberen und unteren Markgrafschaft, unter denen von Rüppurr Stefan Fink war, wie auch schon 1605, zur Beförderung der Schuldentilgung beschlossen: