Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/025: Unterschied zwischen den Versionen
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jetzige Besitzer sich von Phull-Rippur schreibt. In Mönsheim | jetzige Besitzer sich von Phull-Rippur schreibt. In ''Mönsheim'' | ||
und in der Burg war das Kloster Weißenburg durch den Bau | und in der Burg war das Kloster ''Weißenburg'' durch den Bau | ||
einer Kirche und Gründung einer Pfarrei anno 1100 zu Einkünften, | einer Kirche und Gründung einer Pfarrei anno 1100 zu Einkünften, | ||
Rechten und Besitz gekommen. Das Kloster belehnte damit die | Rechten und Besitz gekommen. Das Kloster belehnte damit die ''Markgrafen | ||
von Baden'', ebenso mit Ober-Mönsheim. 1291, 25. Mai | |||
belehnt der Abt Edelin von Weißenburg den Markgrafen Hermann | belehnt der Abt Edelin von Weißenburg den Markgrafen Hermann VII. | ||
von Baden mit Unter-Mönsheim, der Diepolzburg, dem Kirchensatz | von Baden mit Unter-Mönsheim, der Diepolzburg, dem Kirchensatz | ||
und was dazu gehört. Die Markgrafen ihrerseits belehnen damit | und was dazu gehört. Die Markgrafen ihrerseits belehnen damit | ||
die Herren von Mönsheim, so am 2. Januar 1308, und als diese | die Herren von ''Mönsheim'', so am 2. Januar 1308, und als diese | ||
ausgestorben waren, etwa 1450, nach anderen Belehnungen, z. B. | ausgestorben waren, etwa 1450, nach anderen Belehnungen, z. B. | ||
1529 an Eitel Schenk und dann an Jakob Christof Schenk, geben sie | 1529 an Eitel Schenk und dann an Jakob Christof Schenk, geben sie | ||
1584 Ober-Mönsheim denen | 1584 Ober-Mönsheim denen von Rüppurr. Der Lehensbrief lautete | ||
für sich und seine ehelichen männlichen Leibeserben und wenn diese | für sich und seine ehelichen männlichen Leibeserben und wenn diese | ||
nicht wären, für seine eheliche Tochter und derselben ehelichen | nicht wären, für seine eheliche Tochter und derselben ehelichen Leibeserben. | ||
Wiederholte Belehnungen der Rüppur fanden statt 1588, 1606, | |||
1662, 1714, 1751. 1640 kam auch die Burg zu Untermönsheim | 1662, 1714, 1751. 1640 kam auch die Burg zu ''Untermönsheim'' | ||
an die Rippurer durch Württemberg | an die Rippurer durch Württemberg. „Um seiner getreuen, redlichen | ||
und tapferm dem Herzogtum Wirtemberg geleisteten Kriegsdienste | und tapferm dem Herzogtum Wirtemberg geleisteten Kriegsdienste | ||
willen” belehnt am 19. November 1640 Herzog Eberhart den Obristleutnant | |||
Ernst Fr. von Rippur, wie seine Nachkommen männlichen | |||
und weiblichen Geschlechts mit dem Burgstall zu Untermönsheim | und weiblichen Geschlechts mit dem Burgstall zu Untermönsheim | ||
samt Graben und den dazu gehörigen jährlichen Gülten aus dem | samt Graben und den dazu gehörigen jährlichen Gülten aus dem | ||
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Dinkel, 19 Scheffel 5 Simri Hafer, ferner Fischwasser, Trieb, Trab, | Dinkel, 19 Scheffel 5 Simri Hafer, ferner Fischwasser, Trieb, Trab, | ||
Ackerich und allen anderen bürgerlichen Gerechtigkeiten. Dafür hat | Ackerich und allen anderen bürgerlichen Gerechtigkeiten. Dafür hat | ||
der Lehensträger im Fall eines Kriegs | der Lehensträger im Fall eines Kriegs „Landsrettung" zu tun, d. h. | ||
er muß mit Knechten, die er selbst stellt, ausrüstet und besoldet, er- | er muß mit Knechten, die er selbst stellt, ausrüstet und besoldet, er- | ||
scheinen. Ernst Fr. von Rüppurr hatte als württembergischer Vasall | scheinen. Ernst Fr. von Rüppurr hatte als württembergischer Vasall | ||
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Einfall streckte 1642 er zu dessen Abwehr 647 fl vor; da sie nicht | Einfall streckte 1642 er zu dessen Abwehr 647 fl vor; da sie nicht | ||
imstand war,«diese Summe in bar zurückzugeben, trat sie ihm dafür | imstand war,«diese Summe in bar zurückzugeben, trat sie ihm dafür | ||
Wiesen und Acker ab. Aber schon 1645 wurde die Burg | Wiesen und Acker ab. Aber schon 1645 wurde die Burg „solcher | ||
Gestalt ruiniert, daß das meiste davon nicht mehr zu reparieren | Gestalt ruiniert, daß das meiste davon nicht mehr zu reparieren ist”, | ||
nur die Hauptmauer und der Turm blieb stehen. Von da an blieb | nur die Hauptmauer und der Turm blieb stehen. Von da an blieb | ||
sie unbewohnbar und ziemlich in demselben Zustande wie gegenwärtig. | sie unbewohnbar und ziemlich in demselben Zustande wie gegenwärtig. | ||
Der Herr von Rüppurr nennt sie 1702 ein | Der Herr von Rüppurr nennt sie 1702 ein „altes Gemäuer, das | ||
vorher ein allem Anschein nach uraltes römisch Gebäude gewesen, | vorher ein allem Anschein nach uraltes römisch Gebäude gewesen, | ||
dessen Ursprung auch nicht kann erfahren | dessen Ursprung auch nicht kann erfahren werden.” (Hoffmann, | ||
Geschichte von Mönsheim. | Geschichte von Mönsheim.) |
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jetzige Besitzer sich von Phull-Rippur schreibt. In Mönsheim
und in der Burg war das Kloster Weißenburg durch den Bau
einer Kirche und Gründung einer Pfarrei anno 1100 zu Einkünften,
Rechten und Besitz gekommen. Das Kloster belehnte damit die Markgrafen
von Baden, ebenso mit Ober-Mönsheim. 1291, 25. Mai
belehnt der Abt Edelin von Weißenburg den Markgrafen Hermann VII.
von Baden mit Unter-Mönsheim, der Diepolzburg, dem Kirchensatz
und was dazu gehört. Die Markgrafen ihrerseits belehnen damit
die Herren von Mönsheim, so am 2. Januar 1308, und als diese
ausgestorben waren, etwa 1450, nach anderen Belehnungen, z. B.
1529 an Eitel Schenk und dann an Jakob Christof Schenk, geben sie
1584 Ober-Mönsheim denen von Rüppurr. Der Lehensbrief lautete
für sich und seine ehelichen männlichen Leibeserben und wenn diese
nicht wären, für seine eheliche Tochter und derselben ehelichen Leibeserben.
Wiederholte Belehnungen der Rüppur fanden statt 1588, 1606,
1662, 1714, 1751. 1640 kam auch die Burg zu Untermönsheim
an die Rippurer durch Württemberg. „Um seiner getreuen, redlichen
und tapferm dem Herzogtum Wirtemberg geleisteten Kriegsdienste
willen” belehnt am 19. November 1640 Herzog Eberhart den Obristleutnant
Ernst Fr. von Rippur, wie seine Nachkommen männlichen
und weiblichen Geschlechts mit dem Burgstall zu Untermönsheim
samt Graben und den dazu gehörigen jährlichen Gülten aus dem
Hofgut, die sich belaufen auf 7 Scheffel Roggen, 18 Scheffel 2 Simri
Dinkel, 19 Scheffel 5 Simri Hafer, ferner Fischwasser, Trieb, Trab,
Ackerich und allen anderen bürgerlichen Gerechtigkeiten. Dafür hat
der Lehensträger im Fall eines Kriegs „Landsrettung" zu tun, d. h.
er muß mit Knechten, die er selbst stellt, ausrüstet und besoldet, er-
scheinen. Ernst Fr. von Rüppurr hatte als württembergischer Vasall
1660 einen Mann zu stellen. Der Oberstleutnant Rippur hatte
dem Haus Württemberg lange Zeit Dienste getan, dafür ihm an
ausstehendem Sold über 8000 fl schuldig geblieben sind. Auch die
Gemeinde Mönsheim hatte im dreißigjährigen Krieg diesem Herrn
Hilfe aus großer Not zu verdanken; bei einem drohenden feindlichen
Einfall streckte 1642 er zu dessen Abwehr 647 fl vor; da sie nicht
imstand war,«diese Summe in bar zurückzugeben, trat sie ihm dafür
Wiesen und Acker ab. Aber schon 1645 wurde die Burg „solcher
Gestalt ruiniert, daß das meiste davon nicht mehr zu reparieren ist”,
nur die Hauptmauer und der Turm blieb stehen. Von da an blieb
sie unbewohnbar und ziemlich in demselben Zustande wie gegenwärtig.
Der Herr von Rüppurr nennt sie 1702 ein „altes Gemäuer, das
vorher ein allem Anschein nach uraltes römisch Gebäude gewesen,
dessen Ursprung auch nicht kann erfahren werden.” (Hoffmann,
Geschichte von Mönsheim.)