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Aktuelle Version vom 22. Juli 2015, 20:04 Uhr
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Bernhard von Baden. Infolge dieser Teilung erließen beide Parteien Geleitsbriefe an die Lehensleute, die der jenseitigen Partei zugeteilt wurden, daß sie von derselben ihre Lehen zu empfangen hätten. Ungeachtet aller Sorgfalt wurde dennoch ein Lehensmann, Arnold Pfau von Ripur in der Teilung vergessen und in einer besonderen Urkunde vom Markgrafen an die Ebersteiner verwiesen, und von dort wurde er mit dem Zehnten in Bulach belehnt. (Urkundenbuch 26. Ebersteiner Kopialbuch.) So war Ripur unter badische Oberhoheit gekommen.
Aber noch andere hatten hier Berechtigungen, so 5. das Kloster Gottesau. Dieses war 1110, 6. August gestiftet worden (Schöpflin im 5. Band hist. Zar. B.) vom Grafen Bertold, seiner Gemahlin und ihrer Kinder. Jm Jahr 1250 erwirkte Gottsau vom Papst
Alexander IV. eine Bulle, worin alle Besitzungen, Freiheiten und Rechte des Klosters aufgezählt werden, darunter Eckenstein (Eggenstein), Neureut, (eigene Gründung von Gottsau), die Höfe zu Knielingen, Forchheim, Dachsland, Beiertheim (1279 kauft Abt Bertold von Tripel von Evesheim und seine Ehefrau Katharine von Cönigsbach den Tripelhof zu Beiertheim um 215 fl.), Rietebur, Wolfartsweier sc. sc. 1437 erkaufte das Kloster von Jerg von Rüppenburg und dessen Ehefrau Anna von Stetten einen Hof zu Berghausen, wozu Markgraf Jakob einen Begnadigungsbrief gab. Der „Pfauenwein”, der auf diesem Gut wuchs, wird ausdrücklich erwähnt. Der Hof war dem Markgrafen beetbar (steuerpflichtig) und dienstbar, das Kloster mußte aber nur 2 Gulden an Geld und einen Malter Roggen jährlich zinsen. Im Jahr 1482 in einem Zeugenverhör-Instrument gibt Johannes Zelter, Schaffner im Spital zu Molzheim an, daß