Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/15: Unterschied zwischen den Versionen
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Tauf- und Traubuch 1737, das Totenbuch 1765; ''Dachsenhausen'' das Taufbuch 1639, das Ehe- und Totenbuch 1672 bezw. 1673; ''Dexbach'' das Totenbuch 1655, das Ehebuch 1697, das Taufbuch 1735; ''Dillenburg'' das Ehebuch 1571, das Taufbuch 1579, das Totenbuch 1635; ''Elkerhausen'' das Tauf- und Traubuch 1665, das Totenbuch 1703; ''Flacht'' das Taufbuch 1654, das Ehe-und Totenbuch 1699; ''Gladenbach'' das Taufbuch 1613<ref>Anm. {{Spiess_Anmerkung|Nr=234|Text=234|Seite=<noinclude>ja</noinclude><includeonly>nein</includeonly>}}.</ref>, das Ehe- und Totenbuch 1699; ''Homburg'' das Taufbuch 1614, das Ehebuch 1622, das Totenbuch 1682; ''Kettenbach'' das Taufbuch 1643, das Totenbuch 1680; ''Mensfelden'' das Taufbuch 1677, das Ehebuch 1711, das Totenbuch 1730; ''Niedertiefenbach'' das Tauf- und Totenbuch 1598, das Ehebuch 1646; ''Oberstedten'' das Taufbuch 1618, das Ehebuch 1645, das Totenbuch 1677; ''Rettert'' das Taufbuch 1589, das Ehebuch 1642, das Totenbuch 1690; ''Runkel'' das Tauf- und Traubuch 1635, das Totenbuch 1709; ''Schönbach'' das Tauf- und Ehebuch 1614, das Totenbuch 1790!; ''Weilburg I'' das Taufbuch 1607, das Ehebuch 1621, das Totenbuch 1661; ''Weyer'' das Ehebuch 1683, das Taufbuch 1688, das Totenbuch 1734; ''Wiesbaden'' das Taufbuch 1595, das Ehe- und Totenbuch 1685. In vielen Fällen werden sich diese Unterschiede nur dadurch erklären lassen, dass die betreffenden Register verloren gegangen sind. | |||
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{{NE}}Die älteren Kirchenbücher vereinigen vielfach die Eintragungen der verschiedenen Kasualien in einem Band, mitunter sogar völlig promiscue. Beachtenswert ist, dass neben den drei Abteilungen für Taufen, Trauungen und Beerdigungen schon sehr frühe ein ''Catalogus confirmatorum'' auftritt, ein neuer Beweis für das Alter dieser Einrichtung. Ich gebe eine Zusammenstellung dieser Register bis zum Ende des 17. Jahrhunderts und setze in Klammern das Anfangsjahr | |||
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Tauf- und Traubuch 1737, das Totenbuch 1765; Dachsenhausen das Taufbuch 1639, das Ehe- und Totenbuch 1672 bezw. 1673; Dexbach das Totenbuch 1655, das Ehebuch 1697, das Taufbuch 1735; Dillenburg das Ehebuch 1571, das Taufbuch 1579, das Totenbuch 1635; Elkerhausen das Tauf- und Traubuch 1665, das Totenbuch 1703; Flacht das Taufbuch 1654, das Ehe-und Totenbuch 1699; Gladenbach das Taufbuch 1613[1], das Ehe- und Totenbuch 1699; Homburg das Taufbuch 1614, das Ehebuch 1622, das Totenbuch 1682; Kettenbach das Taufbuch 1643, das Totenbuch 1680; Mensfelden das Taufbuch 1677, das Ehebuch 1711, das Totenbuch 1730; Niedertiefenbach das Tauf- und Totenbuch 1598, das Ehebuch 1646; Oberstedten das Taufbuch 1618, das Ehebuch 1645, das Totenbuch 1677; Rettert das Taufbuch 1589, das Ehebuch 1642, das Totenbuch 1690; Runkel das Tauf- und Traubuch 1635, das Totenbuch 1709; Schönbach das Tauf- und Ehebuch 1614, das Totenbuch 1790!; Weilburg I das Taufbuch 1607, das Ehebuch 1621, das Totenbuch 1661; Weyer das Ehebuch 1683, das Taufbuch 1688, das Totenbuch 1734; Wiesbaden das Taufbuch 1595, das Ehe- und Totenbuch 1685. In vielen Fällen werden sich diese Unterschiede nur dadurch erklären lassen, dass die betreffenden Register verloren gegangen sind.
Die Kirchenbücher sind fast ausnahmslos Originale. Das älteste Taufbuch von Liebenscheid ist ein Auszug aus dem Neukircher Kirchenbuch.[2] Die Kirchenbücher von Waldgirmes und dem Filialort Naunheim scheinen Abschriften jetzt nicht mehr vorhandener Originalregister zu sein.[3] Duplikate sind sehr selten vorhanden. In den Kirchenbüchern der lutherischen Gemeinde zu Langenschwalbach sind die Einträge aus den Jahren 1650—1653 doppelt geführt. In Schupbach führte der Lehrer in den Jahren 1785 bis 1810 ein Nebenregister. Aus den Kirchenbüchern von Cramberg-Habenscheid wurden am Ende jedes Jahres Auszüge gemacht und vom Pfarrer beglaubigt; sie wurden früher in Scbaumburg aufbewahrt, finden sich aber jetzt wieder im Cramberger Pfarrarchiv. In Dotzheim besteht für die Jahre 1719—1739 neben dem christlichen Traubuch noch ein anderes für die Getrauten „papistischer oder vermischter Religion, wie solches Anno 1719 angeordnet worden ist.“ Für Cramberg und das schaumburgische Standesgebiet erging 1801 eine Verfügung des Fürstlich-Anhaltisch-Schaumburgisch-Holzappelschen Konsistoriums, welche anordnete, dass in die Register auch die Juden mitaufgenommen werden sollten. Dass im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau die Geistlichen neben den Kirchenbüchern auch noch besondere Zivilstandesregister führten, ist bekannt.
Die älteren Kirchenbücher vereinigen vielfach die Eintragungen der verschiedenen Kasualien in einem Band, mitunter sogar völlig promiscue. Beachtenswert ist, dass neben den drei Abteilungen für Taufen, Trauungen und Beerdigungen schon sehr frühe ein Catalogus confirmatorum auftritt, ein neuer Beweis für das Alter dieser Einrichtung. Ich gebe eine Zusammenstellung dieser Register bis zum Ende des 17. Jahrhunderts und setze in Klammern das Anfangsjahr