Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungsbezirk Wiesbaden (Spiess)/01: Unterschied zwischen den Versionen
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{{NE}}Nachdem bereits für zahlreiche Länder und Provinzen Deutschlands Übersichten über den Bestand der Kirchenbücher veröffentlicht sind<ref>Vergl. die Zusammenstellung bei Blanckmeister, [[Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)|Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen]] (= Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte, Heft 15), S. 27 f.</ref>, kann hiermit auch eine Arbeit über unseren Regierungsbezirk vorgelegt werden. Sie beruht auf den Ergebnissen einer Umfrage, welche im Jahre 1906 mit Unterstützung der Königlichen Konsistorien zu Wiesbaden und Frankfurt a. M. bei sämtlichen evangelischen Pfarrämtern des Bezirkes veranstaltet worden ist (vergl. Kirchl. Amtsbl. f. d. Amtsbezirk des Kgl. Konsistoriums zu Wiesbaden 1906, S. 5). Ich benutze gerne die Gelegenheit, auch an dieser Stelle den kirchlichen Behörden sowohl wie den Herren Geistlichen, welche die vorgelegten Fragebogen zum Teil in sehr ausführlicher Form beantwortet haben, meinen Dank für ihre Unterstützung auszusprechen. Ihr verdanke ich es, dass ich über ein lückenloses Material verfügte und die Übersicht so vollständig wie möglich ist. | {{NE}}Nachdem bereits für zahlreiche Länder und Provinzen Deutschlands Übersichten über den Bestand der Kirchenbücher veröffentlicht sind<ref>Vergl. die Zusammenstellung bei ''Blanckmeister'', [[Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (1901)|Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen]] (= Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte, Heft 15), S. 27 f.</ref>, kann hiermit auch eine Arbeit über unseren Regierungsbezirk vorgelegt werden. Sie beruht auf den Ergebnissen einer Umfrage, welche im Jahre 1906 mit Unterstützung der Königlichen Konsistorien zu Wiesbaden und Frankfurt a. M. bei sämtlichen evangelischen Pfarrämtern des Bezirkes veranstaltet worden ist (vergl. Kirchl. Amtsbl. f. d. Amtsbezirk des Kgl. Konsistoriums zu Wiesbaden 1906, S. 5). Ich benutze gerne die Gelegenheit, auch an dieser Stelle den kirchlichen Behörden sowohl wie den Herren Geistlichen, welche die vorgelegten Fragebogen zum Teil in sehr ausführlicher Form beantwortet haben, meinen Dank für ihre Unterstützung auszusprechen. Ihr verdanke ich es, dass ich über ein lückenloses Material verfügte und die Übersicht so vollständig wie möglich ist. | ||
{{NE}}Den Pfarrämtern war folgender Fragebogen zur Beantwortung vorgelegt worden : | {{NE}}Den Pfarrämtern war folgender Fragebogen zur Beantwortung vorgelegt worden : | ||
: 1. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen Tauf- (Geburts-)Registers? | : 1. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen ''Tauf-'' (Geburts-)''Registers''? | ||
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: 2. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen Trauregisters? | : 2. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen ''Trauregisters''? | ||
: b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren? | : b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren? | ||
: 3. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen Sterbe-(Begräbnis-)Registers? | : 3. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen ''Sterbe''-(Begräbnis-)''Registers''? | ||
: b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren? | : b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren? | ||
: 4. a) Bestehen für Mutter- und Filial-Gemeinden getrennte Register? Ev. für welche Filialgemeinden? | : 4. a) Bestehen für Mutter- und Filial-Gemeinden ''getrennte Register''? Ev. für welche Filialgemeinden? | ||
: b) und für welche Zeit? | : b) und für welche Zeit? | ||
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Aktuelle Version vom 17. Juni 2015, 18:45 Uhr
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Die evangelischen Kirchenbücher im Regierungs-
bezirk Wiesbaden.
Von
K. Spiess.
Nachdem bereits für zahlreiche Länder und Provinzen Deutschlands Übersichten über den Bestand der Kirchenbücher veröffentlicht sind[1], kann hiermit auch eine Arbeit über unseren Regierungsbezirk vorgelegt werden. Sie beruht auf den Ergebnissen einer Umfrage, welche im Jahre 1906 mit Unterstützung der Königlichen Konsistorien zu Wiesbaden und Frankfurt a. M. bei sämtlichen evangelischen Pfarrämtern des Bezirkes veranstaltet worden ist (vergl. Kirchl. Amtsbl. f. d. Amtsbezirk des Kgl. Konsistoriums zu Wiesbaden 1906, S. 5). Ich benutze gerne die Gelegenheit, auch an dieser Stelle den kirchlichen Behörden sowohl wie den Herren Geistlichen, welche die vorgelegten Fragebogen zum Teil in sehr ausführlicher Form beantwortet haben, meinen Dank für ihre Unterstützung auszusprechen. Ihr verdanke ich es, dass ich über ein lückenloses Material verfügte und die Übersicht so vollständig wie möglich ist.
Den Pfarrämtern war folgender Fragebogen zur Beantwortung vorgelegt worden :
- 1. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen Tauf- (Geburts-)Registers?
- b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren?
- 2. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen Trauregisters?
- b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren?
- 3. a) Wann beginnen die Eintragungen des ältesten vorhandenen Sterbe-(Begräbnis-)Registers?
- b) Sind grössere Lücken vorhanden? In welchen Jahren?
- 4. a) Bestehen für Mutter- und Filial-Gemeinden getrennte Register? Ev. für welche Filialgemeinden?
- b) und für welche Zeit?
- ↑ Vergl. die Zusammenstellung bei Blanckmeister, Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (= Beiträge zur sächsischen Kirchengeschichte, Heft 15), S. 27 f.