Domänenamt Waldaukadel: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316
↑ 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.35 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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* '''1734:''' Das Domänenamt Waldaukadel wurde vor 1734 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk | * '''1734:''' Das Domänenamt Waldaukadel wurde vor 1734 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Waldaukadel. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.316</ref> <ref name="DÖMB"/> | ||
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Waldaukadel zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Stallupöhnen zugeschlagen. | * Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725<br>verliehen wurde. Da das Domämenamt Waldaukadel zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt<br>Stallupöhnen zugeschlagen. | ||
* Das Domänenamt Waldaukadel bestand aus 2 Vorwerken und 28 Dörfern wie folgt: <ref name="DÖMB">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.35 {{MDZ|bsb10000858|47}}</ref>: | * Das Domänenamt Waldaukadel bestand aus 2 Vorwerken und 28 Dörfern wie folgt: <ref name="DÖMB">Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.35 {{MDZ|bsb10000858|47}}</ref>: | ||
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* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude> | * Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude> |
Version vom 9. Juni 2015, 09:57 Uhr
- 1734: Das Domänenamt Waldaukadel wurde vor 1734 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Waldaukadel. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725
verliehen wurde. Da das Domämenamt Waldaukadel zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt
Stallupöhnen zugeschlagen. - Das Domänenamt Waldaukadel bestand aus 2 Vorwerken und 28 Dörfern wie folgt: [2]:
- Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.