Amtsbezirk Göritten: Unterschied zwischen den Versionen
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* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874, wurde am 24.6.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr. | * Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874, wurde am 24.6.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.15 Göritten im Landkreis Stallupönen gegründet. Zum Amtsbezirk Göritten gehörten die Landgemeinden [[Alexkehmen]], [[Kallweitschen (Landkreis Stallupönen)|Callweitschen]], [[Dopönen]], [[Dozuhnen]], [[Göritten]], [[Jogeln]], [[Rudszen (Landkreis Stallupönen)|Rudßen]], [[Williothen]] und der Gutsbezirk [[Gut Göritten|Domäne Göritten]]. Der Sitz des Amtsbezirk war Göritten. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/ebenrode/goeritt.htm</ref> |
Aktuelle Version vom 8. Juni 2015, 11:36 Uhr
- Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874, wurde am 24.6.1874 der Amtsbezirk Nr.15 Göritten im Landkreis Stallupönen gegründet. Zum Amtsbezirk Göritten gehörten die Landgemeinden Alexkehmen, Callweitschen, Dopönen, Dozuhnen, Göritten, Jogeln, Rudßen, Williothen und der Gutsbezirk Domäne Göritten. Der Sitz des Amtsbezirk war Göritten. [1]