Domänenamt Göritten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''1728:''' Das Domänenamt Göritten wurde 1724 gegründet und hatte seinen Sitz im Kirchdorf Göritten. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.315</ref>
* '''1724:''' Das Domänenamt Göritten wurde 1724 gegründet und hatte seinen Sitz im Kirchdorf Göritten. <ref>Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.315</ref>
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Stallupöhnen zugeschlagen.
* Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Stallupöhnen zugeschlagen.
* Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: <ref>Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 {{MDZ|bsb10000858|45}}</ref>:
* Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: <ref>Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 {{MDZ|bsb10000858|45}}</ref>:
: [[Absteinen (Landkreis Stallupönen)|Absteinen]], [[Alexkehmen]], [[Berninglauken|Berninglanken]], [[Budwetschen]], [[Kallweitschen (Landkreis Stallupönen)|Callweitschen]], [[Dopönen|Dopöhnen]], [[Dozuhnen|Dotzuhnen]], [[Eydtkuhnen|Eidkuhnen]], Vorwerk [[Göritten]], Amtsvorwerk<br> [[Schäferei (Landkreis Stallupönen)|Görittensche Schäferei]], [[Jogeln]], [[Kinderweitschen|Kinderwetschen]], [[Lengwehnen]], [[Mattlauken|Mattlaucken]], [[Matzkutschen]], [[Milluhnen]], [[Norudszen|Norudzen]], [[Pakalnischken|Pakallnischken]],<br> [[Petrikatschen]], [[Plathen|Platen]], [[Pötschlauken (Landkreis Stallupönen)|Pötzlaucken]], [[Romeyken|Romeicken]], [[Rudszen (Landkreis Stallupönen)|Rudszen]], [[Klein Schilleningken (Landkreis Stallupönen)|Schillenincken]], [[Groß Sodehnen|Groß Szodehhnen]], [[Klein Sodehnen|Klein Szodehhnen]], Amtsvorwerk<br>[[Groß Uszballen]],  [[Amalienhof (Landkreis Stallupönen)|Klein Uszballen]], [[Groß Wannagupchen|Wannagupchen]], [[Williothen|Willioten]]  
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* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude>
* Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von<br>Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse<br>des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden. <noinclude><references/></noinclude>

Version vom 5. Juni 2015, 07:33 Uhr

  • 1724: Das Domänenamt Göritten wurde 1724 gegründet und hatte seinen Sitz im Kirchdorf Göritten. [1]
  • Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Göritten zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Stallupöhnen zugeschlagen.
  • Das Domänenamt Göritten bestand aus 3 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: [2]:
Absteinen, Alexkehmen, Berninglanken, Budwetschen, Callweitschen, Dopöhnen, Dotzuhnen, Eidkuhnen, Vorwerk Göritten, Amtsvorwerk
Görittensche Schäferei, Jogeln, Kinderwetschen, Lengwehnen, Mattlaucken, Matzkutschen, Milluhnen, Norudzen, Pakallnischken,
Petrikatschen, Platen, Pötzlaucken, Romeicken, Rudszen, Schillenincken, Groß Szodehhnen, Klein Szodehhnen, Amtsvorwerk
Groß Uszballen, Klein Uszballen, Wannagupchen, Willioten
  • Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von
    Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse
    des Königreiches, durch den Verkauf von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
  • Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.315
  • Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.33 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums