Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1880/001: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. April 2015, 21:45 Uhr

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1880
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 1.
Darmstadt, den 3. Januar 1880.


Inhalt: Bekanntmachung, die Uniformierung der Civilbeamten betreffend.



Bekanntmachung,
die Uniformirung der Civilbeamten betreffend.

      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Sich veranlaßt gefunden, Folgendes zu bestimmen:
      Das Reglement, die Uniformirung der Civilbeamten betreffend, vom 14. Juni 1852 und die Bestimmungen über das äußere Erscheinen der Civilbeamten in Uniform vom 7. Juli 1852 sind aufgehoben.
      Für die Beamten bis zum Rathsrang einschließlich abwärts wird die nachfolgend beschriebene Uniform eingeführt, welche bei feierlichen Gelegenheiten und am Hofe anzulegen ist.
      Sämmtlichen Beamten ist gestattet, ihre seitherige Uniform aufzutragen. Denjenigen Beamten, für welche die neue Uniform nicht bestimmt ist, bleibt bis auf Weiteres gestattet, die seitherige Uniform weiter zu tragen.
      Von den Beamten bis zum Rathsrang einschließlich abwärts wird als Uniform getragen:

       ein zweireihiger dunkelblauer Rock mit umgelegtem Kragen und runden Aufschlägen. Auf der Vorderseite befinden sich zwei Reihen von je 6 vergoldeten Chiffreknöpfen, von welchen jedoch nur die zwei oder drei untersten zugeknöpft werden, da die oberen Brusttheile nach außen umgeschlagen getragen werden. Auf den Rockschößen sind hinten zwei senkrechte Taschenleisten angebracht, auf welchen sich je 3 vergoldete Chiffreknöpfe befinden;