Amtsblatt G 1861 No.35 Verord.271: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1861, Nr.35, Verordnung Nr.271, S.205 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:Dem aus den Ländereien der Ortschaften der Ortschaften Schwirgallen und Jentkutkampen bestehenden, und zwischen diesen belegenen Gute des Gutsbesitzers Schwaller in Kattenau, ist auf dessen Antrag der Namen | :Dem aus den Ländereien der Ortschaften der Ortschaften Schwirgallen und Jentkutkampen bestehenden, und zwischen diesen belegenen Gute des Gutsbesitzers Schwaller in Kattenau, ist auf dessen Antrag der Namen '''Amalienau''' jedoch ohne Aenderung der Communal-Verhältnisse beigelegt worden. <ref name="AMT1861_V271">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1861, Nr.35, Verordnung Nr.271, S.205 {{MDZ|bsb10694640|221}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude> |
Aktuelle Version vom 16. April 2015, 12:45 Uhr
- 16.8.1861, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1861, No.35, Verordnung No.271
- Nr. 1973 A.d.J.
- Dem aus den Ländereien der Ortschaften der Ortschaften Schwirgallen und Jentkutkampen bestehenden, und zwischen diesen belegenen Gute des Gutsbesitzers Schwaller in Kattenau, ist auf dessen Antrag der Namen Amalienau jedoch ohne Aenderung der Communal-Verhältnisse beigelegt worden. [1]