Amtsblatt G 1843 No.2 Verord.6: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''24.12.1842, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1843, No.14, Verordnung No.87
* '''24.12.1842, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1843, No.14, Verordnung No.87
:'' Betrifft den Umtausch der Kirchspiele Tollmingkehmen u. Mehlkehmen in Bezug auf den Kreisverband.''
:'' Betrifft den Umtausch der Kirchspiele Tollmingkehmen u. Mehlkehmen in Bezug auf den Kreisverband.''
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:Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 20sten Juni d.J. zu genehmigen geruht, daß die Überweisung des Kirchspiels Tollmingkehmen vom Kreise Stallupönen zum Kreise Goldapp und dagegen die des Kirchspiels Mehlkehmen vom Kreise Goldapp zum Kreise Stallupönen in Ausführung gebracht werde. Dies soll mit dem Schlusse des laufenden Rechnungsjahres geschehen.
:Es sind
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Version vom 27. März 2015, 16:23 Uhr

  • 24.12.1842, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1843, No.14, Verordnung No.87
Betrifft den Umtausch der Kirchspiele Tollmingkehmen u. Mehlkehmen in Bezug auf den Kreisverband.
Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 20sten Juni d.J. zu genehmigen geruht, daß die Überweisung des Kirchspiels Tollmingkehmen vom Kreise Stallupönen zum Kreise Goldapp und dagegen die des Kirchspiels Mehlkehmen vom Kreise Goldapp zum Kreise Stallupönen in Ausführung gebracht werde. Dies soll mit dem Schlusse des laufenden Rechnungsjahres geschehen.
Es sind
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1843, Nr.2, Verordnung Nr.6, S.4 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums