Amtsblatt 1873 No.10 Verord.87: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''27.2.1873, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1873, No.10, Verordnung No.87
* '''27.2.1873, Königsberg:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1873, No.10, Verordnung No.87
:''Die von den Herren Bischöfen von Ermland und Culm in Bezug auf die Grenzen ihrerer Diözesen getroffenen Vereinbarung betreffend. ''
:''Die Umänderung der Benennung des Guts-Antheils Krausen Littr. C betreffend. ''
:Um die Seelsorge bei den im vormaligen Bisthum Pomesanien, welches späterhin mit dem Bisthum Culm vereinigt worden ist, an der Grenze des Bisthums
:Dem im Kreise Rössel belegenen, dem Besitzer Carl Graw zugehörigen Guts-Antheil Krausen Littr.C, im Volksmunde auch Volksmunde auch Pelzhof genannt, ist der Name '''Rosenhof''' beigelegt worden, ohne daß in den bisherigen polizeilichen und communalen Verhältnissen dadurch etwas geändert wird. <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1873,No.10,Verordnung Nr.87,S.51 {{MDZ|bsb11035528|137}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Königsberg]]</noinclude>
 
:''Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote'' <ref>Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1873,No.10,Verordnung Nr.87,S.51 {{MDZ|bsb11035528|137}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Königsberg]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 20. Februar 2015, 06:42 Uhr

  • 27.2.1873, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1873, No.10, Verordnung No.87
Die Umänderung der Benennung des Guts-Antheils Krausen Littr. C betreffend.
Dem im Kreise Rössel belegenen, dem Besitzer Carl Graw zugehörigen Guts-Antheil Krausen Littr.C, im Volksmunde auch Volksmunde auch Pelzhof genannt, ist der Name Rosenhof beigelegt worden, ohne daß in den bisherigen polizeilichen und communalen Verhältnissen dadurch etwas geändert wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1873,No.10,Verordnung Nr.87,S.51 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums