Dekanat Bischofsburg/Gründung: Unterschied zwischen den Versionen
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:In Anbetracht der großen Ausdehnung des Dekanates Seeburg halte ich eine Teilung desselben im Interesse der Seelsorge und der kirchlichen Verwaltung für notwendig. Demgemäß verordne ich nach Anhörung aller Beteiligten, daß ein neues Dekanat Bischofsburg gebildet wird, dem folgende Pfarreien und Kuratien zugewiesen werden: | :In Anbetracht der großen Ausdehnung des Dekanates Seeburg halte ich eine Teilung desselben im Interesse der Seelsorge und der kirchlichen Verwaltung für notwendig. Demgemäß verordne ich nach Anhörung aller Beteiligten, daß ein neues Dekanat Bischofsburg gebildet wird, dem folgende Pfarreien und Kuratien zugewiesen werden: | ||
::a) aus dem Dekanat Seeburg: | ::a) aus dem Dekanat Seeburg: | ||
:::1. Bischofsburg, 2. | :::1. [[Bischofsburg, St. Johannes der Täufer (rk)|Bischofsburg]], 2. [[Groß Bössau, St. Nikolaus (rk)|Groß Bössau]], 3. [[Kobulten, St. Joseph (rk)|Kobulten]], 4. [[Sternsee, St. Joseph (rk)|Sternsee]], 5. [[Wengoyen, Christ-König (rk)|Wengoyen]] | ||
::b) aus dem Dekanat Masuren II: | ::b) aus dem Dekanat Masuren II: | ||
::: 6. Sensburg,7. Warpuhnen. | ::: 6. [[Sensburg, St. Adalbert (rk)|Sensburg]],7. [[Warpuhnen, St. Antonius v. Padua (rk)|Warpuhnen]]. | ||
:Zum Dekan des neuen Dekanates ernenne ich den jeweiligen Pfarrer von Bischofsburg; er führt den Titel „Erzpriester". | :Zum Dekan des neuen Dekanates ernenne ich den jeweiligen Pfarrer von Bischofsburg; er führt den Titel „Erzpriester". | ||
:Diese Urkunde tritt mit dem 1. Juli 1939 in Kraft. | :Diese Urkunde tritt mit dem 1. Juli 1939 in Kraft. |
Aktuelle Version vom 14. Februar 2015, 14:38 Uhr
- Nr.64. Urkunde über die Errichtung eines Dekanates Bischofsburg. [1]
- In Anbetracht der großen Ausdehnung des Dekanates Seeburg halte ich eine Teilung desselben im Interesse der Seelsorge und der kirchlichen Verwaltung für notwendig. Demgemäß verordne ich nach Anhörung aller Beteiligten, daß ein neues Dekanat Bischofsburg gebildet wird, dem folgende Pfarreien und Kuratien zugewiesen werden:
- a) aus dem Dekanat Seeburg:
- 1. Bischofsburg, 2. Groß Bössau, 3. Kobulten, 4. Sternsee, 5. Wengoyen
- b) aus dem Dekanat Masuren II:
- a) aus dem Dekanat Seeburg:
- Zum Dekan des neuen Dekanates ernenne ich den jeweiligen Pfarrer von Bischofsburg; er führt den Titel „Erzpriester".
- Diese Urkunde tritt mit dem 1. Juli 1939 in Kraft.
- Frauenburg, den 12. Mai 1939.
- (L. S.) Der Bischof von Ermland.
- gez. Maximilian.
- ↑ Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Ermland, Jahrgang 1939,Nr.1