Amtsblatt G 1853 No.28 Verord.208: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, Nr.28, Verordnung Nr.208, S.155 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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:''Die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden katholischen Glaubensgenossen betr. '' | :''Die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden katholischen Glaubensgenossen betr. '' | ||
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:: für den Kreis Lyck dem Geistlichen Nikolaus Roschon, der seinen Wohnsitz in Lyck nehmen wird, und | |||
::für den Kreis Oletzko dem Geistlichen Johann Oginski, der in Marggrabowa wohnen wird, übertragen. | |||
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Version vom 10. Februar 2015, 13:34 Uhr
- 17.6.1853, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1853, No.28, Verordnung No.208
- Die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden katholischen Glaubensgenossen betr.
- Ich habe die Verwaltung der Seelsorge bei den in den Kreisen Lyck und Oletzko zerstreut wohnenden Glaubensgenossen:
- für den Kreis Lyck dem Geistlichen Nikolaus Roschon, der seinen Wohnsitz in Lyck nehmen wird, und
- für den Kreis Oletzko dem Geistlichen Johann Oginski, der in Marggrabowa wohnen wird, übertragen.
- Die Geistliche sind zugleich, einstweilen jedoch nur in provisorischer Eigensschaft, zu Pfarramts-Verwesern ernannt.
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