Amtsblatt G 1859 No.49 Verord.346: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.49, Verordnung Nr.346, S.264 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Version vom 5. Februar 2015, 08:50 Uhr
- 19.11.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.49, Verordnung No.346
- Anderweite Benennung eines Etablissements
- Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 1sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus der im Kreise Sensburg belegenen Ortschaft Lindendorf, unter Abtrennung derselben von der fiskalischen Nikolaiker Forst, ein besonderer Gemeindebezirk gebildet wird, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. [1]