Amtsblatt G 1820 No.49 VERM 1: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''16.11.1820, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1820, No.42,
* '''16.11.1820, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1820, No.42,
:''Vermischte Nachrichten ''
:''Vermischte Nachrichten ''
:Das eine Viertelmeile von Angerburg an der rechten Seite der von dort nach Königsberg führenden Landstraße zu einem Ackerbesitze von 206 Morgen 47 Ruthen preußisch neuangelegte Etablissement ist nach dem Wunsch seines Erbauers '''Leitnershof''' genannt worden. Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das bisherige Kommunalverhältniß der Besitzung durch den eigenthümlichen Namen in nichts geändert wird. <ref name="AMT20_V1">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1820, Nr.42, S.813 {{MDZ|bsb10694599|161}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:Das eine Viertelmeile von Angerburg an der rechten Seite der von dort nach Königsberg führenden Landstraße zu einem Ackerbesitze von 206 Morgen 47 Ruthen preußisch neuangelegte Etablissement ist nach dem Wunsch seines Erbauers '''Leitnershof''' genannt worden. Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das bisherige Kommunalverhältniß der Besitzung durch den eigenthümlichen Namen in nichts geändert wird. <ref name="AMT20_V1">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1820, Nr.49, S.813 {{MDZ|bsb10694599|161}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Version vom 23. Januar 2015, 19:05 Uhr

  • 16.11.1820, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1820, No.42,
Vermischte Nachrichten
Das eine Viertelmeile von Angerburg an der rechten Seite der von dort nach Königsberg führenden Landstraße zu einem Ackerbesitze von 206 Morgen 47 Ruthen preußisch neuangelegte Etablissement ist nach dem Wunsch seines Erbauers Leitnershof genannt worden. Dies wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das bisherige Kommunalverhältniß der Besitzung durch den eigenthümlichen Namen in nichts geändert wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1820, Nr.49, S.813 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums