Instructionsbuch für den Infanteristen (1872)/024: Unterschied zwischen den Versionen
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er dazu befehligt wird, er steht dann während der Ausübung des ihm befohlenen Dienstes in dem Range eines ''Gefreiten''. Das sind dann die sogenannten ''Exercir-Gefreiten'', denen eine Anzahl junger Soldaten anvertraut wird, um unter Aufsicht der Unteroffiziere und des Offiziers ausgebildet zu werden. Bei den meisten Compagnien wird täglich ein Gefreiter commandiert, welcher <tt>''du jour''</tt> hat und vom Feldwebel angewiesen wird, wie er den Unteroffizier <tt>du jour</tt> zu unterstützen hat, wozu vornehmlich alle weniger wichtige Gänge gehören. Aus den Gefreiten werden beim Uebertritt in die Landwehr gewöhnlich Unteroffiziere gemacht, und zu diesem Zwecke wenigstens zwei bei jeder Compagnie für diesen späteren Dienst ausgebildet. | |||
{{NE}} Es giebt aber auch, leider noch Sodaten der <tt>zweiten Klasse</tt>, hoffentlich nicht unter denen, welche dieses Instruktionsbuch besitzen oder lesen, und das sind solche, welche sich durch ein Vergehen oder ihr Betragen unwürdig gemacht haben, eben so wie jeder Preußische Soldat behandelt zu werden. Wer in die zweite Klasse versetzt, also degradirt wird, darf die Preußische Kokarde nicht an seiner Kopfbedeckung tragen, sondern ein eben so geformtes Abzeichen von grauem Tuch. Hat er sich vorher das Abzeichen für gute Schützen, die Ehrentroddel, des Capitulanten-Abzeichen oder die Schnur für Abkommandierung zum Lehr-Infanterie-Bataillon erworben, oder war er gar schon Gefreiter, so muß er diese ehrenden Abzeichen ablegen und erhält sie erst zurück, wenn er rehabilitirt, das heißt, in die erste Klasse zurückversetzt wird. Wie das geschieht, und was sonst noch Alles an dieser zweiten Klasse darum und daran hängt, wollen wir und ausführlich ansehen, wenn das Kapitel von den militärischen Strafen an die Reihe kommt; nur muß hier schon bemerkt werden, daß jeder Soldat in dem Verhältniß eines Gefreiten zu Demjenigen steht, welcher in die zweite Klasse versetzt worden ist. | |||
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Version vom 20. Januar 2015, 16:09 Uhr
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er dazu befehligt wird, er steht dann während der Ausübung des ihm befohlenen Dienstes in dem Range eines Gefreiten. Das sind dann die sogenannten Exercir-Gefreiten, denen eine Anzahl junger Soldaten anvertraut wird, um unter Aufsicht der Unteroffiziere und des Offiziers ausgebildet zu werden. Bei den meisten Compagnien wird täglich ein Gefreiter commandiert, welcher du jour hat und vom Feldwebel angewiesen wird, wie er den Unteroffizier du jour zu unterstützen hat, wozu vornehmlich alle weniger wichtige Gänge gehören. Aus den Gefreiten werden beim Uebertritt in die Landwehr gewöhnlich Unteroffiziere gemacht, und zu diesem Zwecke wenigstens zwei bei jeder Compagnie für diesen späteren Dienst ausgebildet.
Es giebt aber auch, leider noch Sodaten der zweiten Klasse, hoffentlich nicht unter denen, welche dieses Instruktionsbuch besitzen oder lesen, und das sind solche, welche sich durch ein Vergehen oder ihr Betragen unwürdig gemacht haben, eben so wie jeder Preußische Soldat behandelt zu werden. Wer in die zweite Klasse versetzt, also degradirt wird, darf die Preußische Kokarde nicht an seiner Kopfbedeckung tragen, sondern ein eben so geformtes Abzeichen von grauem Tuch. Hat er sich vorher das Abzeichen für gute Schützen, die Ehrentroddel, des Capitulanten-Abzeichen oder die Schnur für Abkommandierung zum Lehr-Infanterie-Bataillon erworben, oder war er gar schon Gefreiter, so muß er diese ehrenden Abzeichen ablegen und erhält sie erst zurück, wenn er rehabilitirt, das heißt, in die erste Klasse zurückversetzt wird. Wie das geschieht, und was sonst noch Alles an dieser zweiten Klasse darum und daran hängt, wollen wir und ausführlich ansehen, wenn das Kapitel von den militärischen Strafen an die Reihe kommt; nur muß hier schon bemerkt werden, daß jeder Soldat in dem Verhältniß eines Gefreiten zu Demjenigen steht, welcher in die zweite Klasse versetzt worden ist.