Amtsblatt G 1856 No.53 Verord.394: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''21.12.1856, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, No.53, Verordnung 394
* '''21.12.1856, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, No.53, Verordnung 394
:''Die Umpfarrung des RittergutsJurgutschen von Angerburg nach Buddern und desadlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg brtr.''
:''Die Umpfarrung des Ritterguts Jurgutschen von Angerburg nach Buddern und des adlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg betr.''
:Auf den zum Adl. Gute Przytullen, Kirchspiels Kutten, Kreises Angerburg, gehörigen Ländereien sind zwei neue Vorwerke entstanden, welche auf Antrag des Besitzers, Gutsbesitzer Reimer, die Namen [[Natalienhof]] und [[Carlsberg]] erhalten haben und von denen das Erste zwischen Kutten und Klein Strengeln, das Letzere ander Grenze von Possessern gelegen ist. <ref name="AMT56_394">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 {{MDZ|bsb10694635|444}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>
:Es wird hierdurch zu allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Königl. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten im<br> Einverständnisse mit dem evangelischen Ober-Kirchenrath die Umpfarrung des Ritterguts Jurgutschen von Angerburg nach Buddern und des<br>adlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg genehmigt hat, und dieselbe als vom 1sten Januar 1857 ab erfolgt betrachtet werden soll.<ref name="AMT56_394">Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 {{MDZ|bsb10694635|444}}</ref><noinclude><references/>[[Kategorie:Amtsblatt Regierungsbezirk Gumbinnen]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 18. Januar 2015, 18:47 Uhr

  • 21.12.1856, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, No.53, Verordnung 394
Die Umpfarrung des Ritterguts Jurgutschen von Angerburg nach Buddern und des adlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg betr.
Es wird hierdurch zu allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Königl. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten im
Einverständnisse mit dem evangelischen Ober-Kirchenrath die Umpfarrung des Ritterguts Jurgutschen von Angerburg nach Buddern und des
adlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg genehmigt hat, und dieselbe als vom 1sten Januar 1857 ab erfolgt betrachtet werden soll.[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums