Amtsblatt G 1856 No.53 Verord.394: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, Nr.53, Verord. 394, S.340 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Aktuelle Version vom 18. Januar 2015, 18:47 Uhr
- 21.12.1856, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1856, No.53, Verordnung 394
- Die Umpfarrung des Ritterguts Jurgutschen von Angerburg nach Buddern und des adlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg betr.
- Es wird hierdurch zu allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Königl. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten im
Einverständnisse mit dem evangelischen Ober-Kirchenrath die Umpfarrung des Ritterguts Jurgutschen von Angerburg nach Buddern und des
adlichen Gutes Jakunowen von Engelstein nach Angerburg genehmigt hat, und dieselbe als vom 1sten Januar 1857 ab erfolgt betrachtet werden soll.[1]