Amtsblatt G 1836 No.47 Verord.271: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1836, Nr.47, Verordnung Nr.271, S.959 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Version vom 16. Januar 2015, 10:49 Uhr
- 7.11.1836, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1836, No.47, Verordnung No.271
- Neu entstandene Etablissements
- Auf veräußerten Terrains der Königl. Forsten Kruttinnen und Nikolaiken sind von Mitgliedern der aus Polen eingewanderten Sekte der Philipponen, im landräthlichen Sensburgschen Kreise, mit Allerhöchster Genehmigung mehrere neue Etablissements gegründet worden, welche mit unserer Genehmigung folgende Namen erhalten haben:
- 1. Onufrigowen, in der Nähe des Gutes Luisenthal;
- 2. Piasken, am Beldansee, dem Dorfe Wigrinnen gegenüber;
- 3. Schönfeldt, am Schwignainersee bei Klein Schwignainnen;
- 4. Fedorwalde, bei Dietrichichswalde;
- 5. Peterhain, ebenfalls in der Nähe von Dietrichswalde;
- 6. Eckertsdorf, unweit Jägerswalde, auf der Ostseite des Kruttinner Flusses und des Dußsees;
- 7. Schlößchen, ebenfalls bei Jägerswalde auf der westlichen Seite des Kruttinner Flusses;
- 8. Nikolayhorst, nicht weit vom UnterFörster-Etablissement Kruttinner Glashütte;
- 9. Galkowen, dicht bei dem vorbezeichneten Orte;
- 10. Kadßidlowen, ebenfalls in der Nähe von Kruttinnerglashütte.
- Dieses wird mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß jedes dieser Etablissements eine
besondere Kommune bildet. [1]