Amtsblatt G 1862 No.38 Verord.344: Unterschied zwischen den Versionen
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↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, Nr.38, Verordnung Nr.344, S.206 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
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Version vom 13. Januar 2015, 10:48 Uhr
- 23.8.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.38, Verordnung No.333
- Einrichtungs-Urkunde des evangelischlichen Kirchspiels Orlowen, Kreises Lötzen
- Unter Publikation der nachstehenden Einrichtungs-Urkunde wird hiedurch die evanglische Parochie Orlowen, Kreies Lötzen,
als definitiv konstituiert erklärt. - Urkunde
- betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen.
- Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten und des evangelischen Oberkirchenraths wird
in Orlowen, Kreises Lötzen, ein neues evangelisches Kirchen- und Pfarrer-System nunmehr definitiv unter vollständiger Abzweigung der dazu
geschlagenen Ortschaften von ihrem bisherigen Kirchen-Verbande eingerichtet und darüber die nachstehende Urkunde ausgefertigt.- §1. Das evangelische Kirchspiel Orlowen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
- A. 1. Orlowen, 2. Grondzken, 3. Sozyballen, 4. Groß Kowalewsken, 5. Lenkuk, 6. Rhog, 7. Klein Kowalesken, 8. Lipowen, 9. Jorkowen,
10. Steinbach, 11. Wallisko, 12. Haaßnen, 13. Klein Rogonnen, 14. Grünheide, 15. Friedrichsheide, 16. Wessolowen, 17. Masserguth,
18. Pietraschen, 19. Gaylowken und 20. Dobrowalla.
- A. 1. Orlowen, 2. Grondzken, 3. Sozyballen, 4. Groß Kowalewsken, 5. Lenkuk, 6. Rhog, 7. Klein Kowalesken, 8. Lipowen, 9. Jorkowen,
- Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Orlowen eingepfarrt.
- Zu derselben gehören ferner:
- B. Alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten, welche sich innerhalb des .....
- §1. Das evangelische Kirchspiel Orlowen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
- Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]