Amtsblatt G 1862 No.38 Verord.344: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''23.8.1862, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.38, Verordnung No.333
* '''23.8.1862, Gumbinnen:''' Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.38, Verordnung No.333
:''Einrichtungs-Urkunde des evangelischlichen Kirchspiels Orlowen, Kreies Lötzen ''
:''Einrichtungs-Urkunde des evangelischlichen Kirchspiels Orlowen, Kreies Lötzen ''
:Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und des evangelischen Ober-Kirchenraths wird<br>in Warpuhnen, Kreises Sensburg, ein neues evangelisches Kirchen- und Pfarr-System nunmehr definitv unter vollständiger Abzweigung der dazu<br>geschlagenen Ortschaften von ihrem bisherigen Kirchen-Verbande eingerichtet und darüber die nachstehende Urkunde ausgefertigt.
:Unter Publikation der nachstehenden Einrichtungs-Urkunde wird hiedurch die evanglische Parochie Orlowen, Kreies Lötzen, als definitiv konstituiert erklärt.<br>
: '''Urkunde'''<br>
:betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen.
::§1. Das evangelische Kirchspiel Warpuhnen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
::§1. Das evangelische Kirchspiel Warpuhnen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
:::'''A.'''.
:::'''A.'''.

Version vom 12. Januar 2015, 22:21 Uhr

  • 23.8.1862, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, No.38, Verordnung No.333
Einrichtungs-Urkunde des evangelischlichen Kirchspiels Orlowen, Kreies Lötzen
Unter Publikation der nachstehenden Einrichtungs-Urkunde wird hiedurch die evanglische Parochie Orlowen, Kreies Lötzen, als definitiv konstituiert erklärt.
Urkunde
betreffend die Einrichtung des evangelischen Kirchspiels Orlowen,Kreies Lötzen.
§1. Das evangelische Kirchspiel Warpuhnen wird aus folgenden Ortschaften gebildet:
A..
I. Des Regierungsbezirk Königsberg
a) Aus der Gemeinde Beslack: 1. Spieglawken, 2. Widrinnen, 3. Gesausches Waldhaus;
b) Aus der Gemeinde Rössel: 4. Durwangen incl. Vorwerk, 5. Lußainen;
c) Aus der Gemeinde Bischofsburg: 6. Groß Ottern, 7. Klein Ottern;
II. Des Regierungsbezirk Gumbinnen
a) Aus der Gemeinde Sorquitten: 8. Warpuhnen, 9. Sonntag, 10. Gut Bothau, 11. Vorwerk Samkowen, 12. Gräflich Schellangowken;
b) Aus der Gemeinde Sensburg: 13. Gonswen, 14. Klein Stamm;
c) Aus der Gemeinde Seehesten: 15. Burschewen, 16. Gisewen 17. Surmowen und 18. Siemanowen;
Alle diese Ortschaften werden zur evangelischen Parochie Warpuhnen eingepfarrt.
Zu derselben gehören ferner:
B. Alle evangelischen Einwohner von einzelnen Ansiedlungen und Abbauten, welche sich innerhalb des .....
Die gesamte Verordnung kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnote [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1862, Nr.38, Verordnung Nr.344, S.206 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums