Advokat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Advokat,''' männl., lat., (advocatus) eigentl. der Herzugerufene, zu Hilfe Gerufene, ... ein Rechtsbeistand, Sachwalter, Verteidiger, Fürsprecher (schweiz. Fürsprech), Rechtsanwalt, Anwalt; im Mittelalter: Vogt, Schirmvogt; advoctus dei, Gottes Anwalt, und advocatus diaboli, Teufels Anwalt.  (Dr. Joh. Christ. Aug. Heyses Fremdwörterbuch, Original-Ausgabe, Hannover 1922).


== Benutzte Literatur ==
== Benutzte Literatur ==

Aktuelle Version vom 27. November 2014, 14:17 Uhr

Advokat oder Advocat kommt aus dem Lateinischen von advocare = hinzurufen

Ursprünglich war der Advokat jemand, der aus Freundschaft und/oder gegen ein geringes Entgelt mit seinem Ansehen und juristischen Rat Beistand vor Gericht leistete. Er war aber kein juristischer Vertreter im heutigen Sinne. Die Rezeption des römischen Rechtes brachte die Professionalisierung der Rechtshilfe mit sich. Die Advokaten wurden von den professionellen Prokuratoren weitgehend verdrängt. In Deutschland ist Advokat seit der Rechtsanwaltsordnung von 1878 keine offizielle Bezeichnung mehr. [1]

Vergleiche

Artikel Advokat. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.


Advokat, männl., lat., (advocatus) eigentl. der Herzugerufene, zu Hilfe Gerufene, ... ein Rechtsbeistand, Sachwalter, Verteidiger, Fürsprecher (schweiz. Fürsprech), Rechtsanwalt, Anwalt; im Mittelalter: Vogt, Schirmvogt; advoctus dei, Gottes Anwalt, und advocatus diaboli, Teufels Anwalt. (Dr. Joh. Christ. Aug. Heyses Fremdwörterbuch, Original-Ausgabe, Hannover 1922).



Benutzte Literatur

  1. Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, CD-Rom, 24., durchgesehene und erweiterte Auflage, Berlin 2002.